Großverfahren
„Das Böseste was das Internet je gesehen hat“
Einer der größten Autodialer Prozess in Deutschland - 12 Millionen Euro Schaden
Im Mai 2006 begann vor der 10 Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück ein Prozess gegen 4 Angeklagte, die in den Jahren 2002/2003 ein internationales berügerisches Netzwerk schufen, dessen Ziel es war Besuchern von vornehmliche Sexseiten im Internet abzuzocken, indem sie zuletzt unbemerkt automatische Einwahlprogramme auf den Rechnern der User installierten, die blitzschnell und gänzlich unbemerkt die bestehende Modemverbindung kappten und durch die Anwahl einer 0190-Mehrwertdienstnummer ersetzten. Über 100000 User wurden geschädigt. Nachdem 2 von ihnen im Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück Anzeige erstattet hatten, stellte sich Staatsanwalt Jürgen Lewrandowski der Herkulesaufgabe und schuf einen Aktenberg mit 30000 Seiten Ermittlungsergebnissen. Nach 21 Verhandlungstagen endet der erste Dialerprozess kurz vor Weihnachten 2006. 2 Angeklagte hatten nach umfänglichen Geständnissen Bewährungsstrafen erhalten. Der 31-jährige Lette Edward B. wurde zusammen mit seinem Komplizen Jörg H. (35 J.) wegen banden- und gewerbsmäigen Computerbetruges zu Haftstrafen von 4 Jahren, bzw. 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das zweite Verfahren gegen 4 weitere Angeklagte begann am 7.06.2011 und war kürzer, weil der Sachverhalt bereits feststand und alle Angeklagten geständig waren.
„Das Böseste was das Internet je gesehen hat“
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- Erstellt am Montag, 15. Mai 2006 02:00
Einer der größten Autodialer Prozess in Deutschland - 12 Millionen Euro Schaden
Zwei Anzeigen aus Osnabrück wegen eines Internetbetruges hatten für das Landgericht Osnabrück weitreichende Folgen: 30000 Seiten Anklageschrift - einer der größten Prozesse dieser Art in Deutschland. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten jetzt zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen vier Männer aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 26 bis 37 Jahren. Wegen der „technisch außerordentlich komplizierten Materie“ hatte der Vorsitzende der Strafkammer für seine beiden Berufskollegen und die beiden Laienrichter Nachhilfe organisiert. Ein Fachmann hatte sie in die Welt Computertechnologie, des Internets und vor allem der Dialer eingeführt. Spezielle Einwahlprogramm (Dialer) wurden von den Angeklagten erst legal und von 2002 bis 2003 als sogenannte Autodialer illegal eingesetzt. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf 12 739 000 €. Bezahlt wurde die Summe von vielen Internetnutzern, die sich die Programme ohne ihr Wissen und Zutun auf Erotik- und Pornoseiten im Netz „eingefangen“ hatten. Drei der vier Angeklagten (2 von ihnen sitzen in U-Haft) zeigten sich am ersten Verhandlungstag geständig, machten allerdings widersprüchliche Angaben zu ihren Tatbeiträgen. Jan A. aus Paderborn schildert sich als jemand, der als Zulieferer von Kundenverkehr (Traffic) im Netzwerk für die Gruppe tätig gewesen sei. Seine Aufgabe war es möglichst viele User (Nutzer) auf kostenpflichtigen Seiten zu locken. Dieses wurde vom, in Lettland geborenen Hauptangeklagten, Edward B. bestritten. Als „Platzhirsch“ stellte er seinen Mitangeklagten dar: „Jan hätte sogar seine Großmutter verkauft, wenn der Preis gestimmt hätte.“ Nachdem das anfängliche Geschäft mit sogenannten legalen Dialern, bei denen noch Sicherheitsabfragen und Preishinweise erschienen, nicht mehr so gut lief, entschloss man sich „zur Steigerung des Geschäftsvolumens“. Man veränderte durch Umprogrammierung der Quelltexte die Einwahlprogramme so, dass die User überhaupt nicht mehr mitbekamen, dass ihre ursprüngliche Verbindung gekappt und eine neue, kostenpflichtige installiert worden war. Die Preise pro Minute betrugen anfänglich 1,86 €. Später wurde bei der ersten Einwahl auch schon mal 45 € fällig. Ein weiterer Angeklagte, Ralf K., war für die Statistik zuständig. „Das lief in Echtzeit, so dass wir jederzeit sehen konnte, wie viele User, wie lange in den Verbindungen waren,“ schilderte der ehemalige Krankenpfleger aus Essen seinen Beitrag. Zuletzt habe er durch Batchprozesse (Stapelverarbeitung) zertifizierte Dialer in wenigen Stunden zu 4000 illegalen umgearbeitet. Zum Teil handelte es ich dabei um Programme in unsichtbaren Frames (Webseiten-Rahmen), die 0 mal 0 Pixel groß gewesen seien. Um deren Installation zu ermöglichen wurden Sicherheitslücken (vornehmlich beim Internet-Explorer) ausgenutzt, Registrierungen verändert und gängige Warnprogramme ausgeschaltet. Dabei war es der Tätergruppe letztlich egal, ob weiterhin Porno- oder andere Seiten angezeigt wurden. Ihnen ging es um die möglichst lange Aufrechterhaltung der teuren Verbindung. Durchschnittlich sei jeder User 8 Minuten geblieben, am Tag kamen so bis zu 5000 abzurechnende Minuten zusammen. Wenn überhaupt Beschwerden die Adressaten erreichten, wurden die Kunden erst abgewimmelt oder später durch Rückerstattung ruhiggestellt. Weil die Konkurrenz nicht schlief und der Erotikmarkt 2002 regelrecht mit Dialern überflutet worden sei, sei es, so Edward B., zu einem regelrechten Wettrüsten gekommen. Dabei sei Jan A. die treibende Kraft gewesen. Osteuropäische Programmierer hätten ihn mit immer ausgeklügelteren Programmen versorgt, die auf sein Beteiben hin entwickelt wurden. Jan habe von sich selbst behauptet: “Manche meiner Ideen sind das Böseste, was das Internet je gesehen hat.“
Dialerprozess 2011: 3 Angeklagte reisten aus dem Ausland an.
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- Erstellt am Freitag, 10. Juni 2011 13:03
Landgericht Osnabrück: Haupttäter bietet 470.000 Euro für Bewährungsstrafe an
Osnabrück (kno) – Im Nachklang zum 21-tägigen Dialerprozess aus dem Jahre 2006 verhandelt erneut die auch damals zuständige 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück. Im ersten Verfahren waren 2 Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen und 2 weitere zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. So wie 2006 wird auch den jetzt angeklagten Männern gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug vorgeworfen. 3 der Männer reisten aus dem Ausland an.
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Dialerprozess: Wildweststimmung in der Branche
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- Erstellt am Montag, 22. Mai 2006 02:00
Schadenssumme von 12 Millionen Euro wird bestritten
Schwurgerichtsaal des Landgerichtes Osnabrück. Tag zwei im Autodialerverfahren. Angeklagt vier Männer, die zwischen 2002 und 2005 durch den Einsatz von illegalen Autodialern 12 Millionen Euro im Internet ergaunert haben sollen. Gehört werden sollte eine Sachverständiger, der schon während der Ermittlungen der Polizei gegen die vier Angeklagten als Fachberater tätig war. Doch dazu kam es nicht. Erst fiel die ohnehin betagte Tonübertragungsanlage im großen Schwurgerichtssaal völlig aus, dann stellte der Anwalt des Hauptbeschuldigten Edward B. einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen. Dieser sei nicht mehr neutral, da er während der Ermittlungen nicht nur Computer ausgewertet, sondern aktiv eigene Ermittlungen angestellt habe. Außerdem soll er bei Vernehmungen dabei gewesen sein. Genau dieses sei ihm aber nach § 80 der Strafprozessordnung gestattet, erwiderte der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer in seiner Begründung zur Ablehnung des Antrages. Nun wäre der Weg frei gewesen, den Sachverständigen, der eigens aus Senden bei Münster angereist war, zu hören. Doch er musste weiterhin warten. Verlesen wurde der zweite Teil einer Einlassung von Edward B. in der er die Schadensumme bestritt. Er gestand den Einsatz von Autodialern, die für den Internetnutzer unbemerkt hohe Telefonkosten verursachten. Die errechnete Summe sei aber deshalb falsch, weil Kennnummern von Dialer sowohl legal, als auch illegal genutzt worden sein. Er habe, so der 29-Jährige dazu beigetragen das Sicherheitszertifikate auf PCs von Nutzern legaler Dialer hinterlegt worden seien. Dieses sei aber nicht, wie es in der Anklageschrift stünde, in der Absicht geschehen, später illegale Dialer unbemerkt installieren zu können. Er stellte sich dann als reuigen Sünder dar, der zwar wusste, dass er sich strafbar machte, aber durch Kundenwünsche veranlasst worden zu sein, immer ausgefeiltere Betrugsdialer zu entwickeln. Nach seinen Ausführungen erwarteten die Zuhörer des Prozesses nun die fachkundigen Erläuterungen des Sachverständigen. Dazu kam es nicht, denn nun wollte sich auch Jörg H. aus Paderborn äußern. Nachdem er am ersten Prozesstag selbst geschwiegen und erst mal die Einlassungen seiner Mitangeklagten verfolgt hatte, verlas er nun eine 21-seitige Erklärung an deren Ende er zugab, andere Menschen finanziell geschädigt zu haben, was er bedauere. Er schilderte seinen Werdegang vom Marketingberater zum Internetbetrüger. Zuerst habe er mit seiner Firma mediapeople-GmbH Kunden beraten, die Mehrwertnummern und das sogenannte onlinepayment (anonymes Zahlungsverfahren im Internet) einsetzten wollten. Das sei alles ganz seriös gewesen, bis er dann 2001 Edward B. und dessen Geschäftspartner kennen gelernt habe. „Es herrschte eine regelrechte Wildweststimmung“, schilderte er die damalige Stimmung in der Branche. Nach und nach sei es dann durch die Herstellung eigener Dialer und deren Manipulation zum Betrug nichtsahnender Internetsurfer gekommen. Dabei habe man auch auf die verstärkte Berichterstattung in den Medien reagiert. So wurde eine vom Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zur Verfügung gestellte Dialerwarnsoftware schon nach kurzer Zeit durch eigene Programme ausgeschaltet.
Nach einer weiteren Erklärung des Angeklagten, Jan A., der sich gegen die Beschuldigungen seiner Mitangeklagten verwahrte, war der Prozesstag beendet. Der Sachverständige reiste unverrichteter Dinge wieder ab. Er wurde für den nächsten Prozesstag am 1.6.2002 erneut vorgeladen.
Nach der Haft wartet die Millionenbeute
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- Erstellt am Freitag, 22. Dezember 2006 01:00
Autodialerprozess: Weltweites Firmen- und Kontennetz wurde von Osnabrücker Staatsanwalt enttarnt
Osnabrück (kno) – „Ein Revision ist so sicher wie das Amen in der Kirche.“ Mit diesen Worten kommentierte ein Rechtsanwalt das soeben vom Landgericht Osnabrück gesprochene Urteil gegen seinen Mandanten im bisher größten Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges in Deutschland. 4 Jahre soll der in Lettland geborene Edward B. (31 J.) hinter Gitter. Der mitangeklagte Jörg H. (35 J.) soll ihm für 3,3 Jahre folgen. Ursprünglich standen vier Angeklagte vor Gericht. Nach umfänglichen Geständnissen waren zwei von ihnen mit Bewährungsstrafen (18 und 22 Monate) davon gekommen. Eine Herkulesaufgabe hatten das Staatsanwaltschaft und die 10. Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zu bewältigen. 30000 Seiten Akten wurden an jedem der 21 Prozesstage in den Schwurgerichtssaal geschoben. Bei weit über 100.000 Geschädigte war ein Schaden von insgesamt 12 739 000 Euro errechnet worden. Im Jahre 2002 hatten sich die Angeklagten kennensgelernt. Alle waren mit der Erstellung und der Vermarktung von Sexseiten im Internet beschäftigt. Einer von ihnen war als sogenannter „traffic-broker“ eine weltweite Größe, er sorgte für viel Verkehr auf den Schmuddelseiten, die mittels Dialern abgerechnet wurden. Anfänglich handelte es sich dabei um legale Abrechnungssysteme, die über die Telefonrechnung abgewickelt wurden. Erklärte der Internetnutzer, der mehr als kleine Vorschaubilder sehen wollte, seine Zustimmung, wurde seine bestehende Internetverbindung gekappt und über eine Mehrwertnummer wieder hergestellt. Um die oftmals nicht erfolgte Zustimmung von Nutzern zu erlangen, entwickelten die Angeklagten immer ausgeklügeltere Methoden. Erst wurden die Kostenhinweise im Kleingedruckten versteckt, dann fehlten sie gänzlich. Ein Hindernis auf dem Wege der Umsatzsteigerung waren die Sicherheitsanfrage der PC-Systeme, die eine Eintragung in der Registrierungsdatenbank erforderlich machte, bevor die Einwahlprogramme installiert werden konnten. Programmierer aus Lettland lösten das Problem. Nach einer einmaligen Eintragung installierten sich die Programme beim nächsten Besuch von Sexseiten automatisch. Weitere Verfeinerungen folgten: Der Modemton wurde ebenso abgeschaltet, wie Dialerwarnprogramme. Zuletzt erreichte man den Gipfel. Völlig unbemerkt wurden unter der Ausnutzung von Sicherheitslücken kleinste „mini-loader-Programme“ (exploits) installiert, die kostenpflichtige Verbindungen herstellten. Abgerechnet wurden entweder 1,86 pro Minute oder ein Blocktarif von 45 €. Bei den Minutentarifen schaltete sich das Programm erst verspätet ab und löschte sich danach automatisch, um Spuren zu verwischen.
Zwei Anzeigen im Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten den Fall ins Rollen gebracht. Entdeckt wurde ein weltweites Firmen- und Kontennetz mit 2-stelligen Millionenumsätzen. Dass die verurteilten Täter ihre Beute behalten dürfen, bedauerte der Vorsitzende des Landgerichts Osnabrück. Die Kammer konnte angesichts der noch gültigen Rechtslage den, von der Staatanwaltschaft geforderten, „erweiterten Verfall“ von 7,55 Mill. Euro nicht anordnen. Der Satz: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, klang vor diesem Hintergrund, wie ein frommer Weihnachtswunsch.
Dialerbetrug: Internationales Firmengeflecht. Schritt für Schritt in die Illegalität
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- Erstellt am Dienstag, 06. Juni 2006 02:00