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Verteidiger sieht Chance für ein Alibi -Ortstermin in Papenburg?

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Erstellt am Donnerstag, 04. Januar 2007 01:00

Polizistenprozess: Überfallzeugin soll erneut aussagen.

Osnabrück (kno) – Vor überraschend vielen Zuschauern wurde vor dem Landgericht der Prozess gegen den Ex-Polizisten Uwe A. P. aus Papenburg fortgesetzt. Er soll 11 Supermärkte und Banken im Emsland überfallen haben. Die Serie begann im Februar 2002 mit einem Überfall auf eine Postbankfiliale und endete am 30.11.2005 mit der Festnahme des 45-Jährigen bei dem Versuch einen Combi-Markt in Papenburg auszurauben. Jeweils kurz nach Ladenöffnung oder kurz vor Ladenschluss hatte ein, mit einer Pistole bewaffneter Maskenmann die jeweiligen Örtlichkeiten betreten und die Herausgabe von Bargeld aus Tresoren und Kasseneinsätzen erzwungen. Eine Fallanalyse des Landeskriminalamtes Niedersachsen hatte ergeben, dass die ersten sechs Taten mit hoher Wahrscheinlichkeit von ein und dem selben Täter begangen worden seien. Gelingt es dem Angeklagten zu beweisen, dass er für eine dieser Taten ein Alibi hat, bestünde nach Ansicht seines Verteidigers, ein begründeter Zweifel an einer Täterschaft seines Mandanten. Vor diesem Hintergrund regte der Lingener Rechtsanwalt Robert Koop an, die Fallanalyse in den Prozess einzuführen. Darüber hinaus solle eine Zeugin des Überfalls auf den Combimarkt Papenburg, Umländerwiek am 11.10.2003 erneut aussagen. Koop geht davon aus, dass ihre erste Aussage vom Gericht falsch interpretiert wurde. Sollte sich seine Annahme als richtig erweisen, hätte der Angeklagte ein wichtiges Alibi. In der Absicht dieses endgültig festzuzurren, regte er einen Ortstermin in Papenburg an. Dann soll der Fluchtweg des Täters „in Augenschein genommen werden“.

Nach Darstellung des Verteidigers kommt Uwe A. P. auch nicht für den ersten Überfall auf die Postbankfiliale in Papenburg in Frage. Ihm sei nämlich bekannt gewesen, dass ein langjähriger Freund zur Tatzeit kurz nach 8 Uhr jeweils dort erschien, um Post abzuliefern. Eine Zeugenaussage dieses Mannes soll ergeben, dass dieser den Angeklagten so gut kannte, dass er ihn selbst mit Maske identifiziert hätte. Allerdings war der Freund „durch Zufall“ am Tattag nicht erschienen.

7 Polizisten konnten Streit um Dienstfahrzeug nicht bestätigen

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Erstellt am Freitag, 22. Dezember 2006 01:00

Polizistenprozess: Nerven des Angeklagten lagen am Ende blank

Osnabrück (kno) – Getrieben von ihrem Mandanten, der nach wie vor seine Unschuld beteuert, stellt die Verteidigung im Prozess gegen den Ex-Polizisten, Uwe-A. P., der elf Supermärkte und Banken überfallen haben soll, vor dem Landgericht Osnabrück im wieder neue Beweisanträge. Stoisch folgt die 10. Große Strafkammer den Anträgen, die meistens ausgehen, wie das sprichwörtliche „Hornberger Schiessen“. Einer der letzten Anträge führte dazu, dass man sich um die Sicherheitslage in Papenburg Gedanken machen musste. 7 Polizeibeamte mussten vor Gericht erscheinen, um letztendlich zu bezeugen, dass sie sich an nichts erinnern können. Uwe-A. P. hatte behauptet, dass er an einem der Tattage (13.05.2003: Überfall auf Combimarkt) an seiner Dienststelle gewesen sei, als der Überfallalarm einging. Es sei zu einem Streit um die Nutzung eines Dienstfahrzeuges gekommen, mit dem der Angeklagte zum Tatort fahren wollte. Keiner der Papenburger Sicherheitskräfte konnte diese Angaben bestätigen. Auch der zweite Beweisantrag ging für Uwe A. P. nach hinten los: Er hatte behauptet zum Zeitpunkt des Überfalls auf die Volksbank Steinbild (29.09.05) beim Einkaufen gewesen zu sein. Der Innenrevisor eines Verbrauchermarktes konnte vor Gericht deutlich machen, dass die, von Uwe-A. P. genannten Waren (2 Bierfässchen und Batterien) zur Tatzeit nicht in der Kombination verkauft worden sind.

Die letzte Zeugenaussage des Tages beschäftigte sich mit dem polizeiinternen Auskunftssystem nivadis. Niedersachsenweit sind alle Polizeidienststellen angeschlossen und können Anfragen stellen. Unter Verwendung des Namenskürzels und des Passworts von Uwe-A. P. waren kurz vor und nach seiner Verhaftung Anfragen erfolgt. Die Suchbegriffe waren auffällig: Mal wurde das Kfz-Kennzeichen des Angeklagten abgefragt, dann sein eigener Name und schließlich der Name des Filialleiters der Volksbank Steinbild. Die Vernehmung eines Datensicherers der Polizei ergab: Theoretisch hätte jemand anders Anfragen unter dem Namen von Uwe A. P. machen können. Doch wer, außer dem Angeklagten hätte dafür einen Grund gehabt? Sichtliche Spannungen zwischen Verteidiger und Mandanten, dessen Nerven nach diesem Prozesstag blank lagen. Der Prozess wird am 4.1.2007 fortgesetzt.

Nach der Haft wartet die Millionenbeute

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Erstellt am Freitag, 22. Dezember 2006 01:00

Autodialerprozess: Weltweites Firmen- und Kontennetz wurde von Osnabrücker Staatsanwalt enttarnt

Osnabrück (kno) – „Ein Revision ist so sicher wie das Amen in der Kirche.“ Mit diesen Worten kommentierte ein Rechtsanwalt das soeben vom Landgericht Osnabrück gesprochene Urteil gegen seinen Mandanten im bisher größten Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges in Deutschland. 4 Jahre soll der in Lettland geborene Edward B. (31 J.) hinter Gitter. Der mitangeklagte Jörg H. (35 J.) soll ihm für 3,3 Jahre folgen. Ursprünglich standen vier Angeklagte vor Gericht. Nach umfänglichen Geständnissen waren zwei von ihnen mit Bewährungsstrafen (18 und 22 Monate) davon gekommen. Eine Herkulesaufgabe hatten das Staatsanwaltschaft und die 10. Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zu bewältigen. 30000 Seiten Akten wurden an jedem der 21 Prozesstage in den Schwurgerichtssaal geschoben. Bei weit über 100.000 Geschädigte war ein Schaden von insgesamt 12 739 000 Euro errechnet worden. Im Jahre 2002 hatten sich die Angeklagten kennensgelernt. Alle waren mit der Erstellung und der Vermarktung von Sexseiten im Internet beschäftigt. Einer von ihnen war als sogenannter „traffic-broker“ eine weltweite Größe, er sorgte für viel Verkehr auf den Schmuddelseiten, die mittels Dialern abgerechnet wurden. Anfänglich handelte es sich dabei um legale Abrechnungssysteme, die über die Telefonrechnung abgewickelt wurden. Erklärte der Internetnutzer, der mehr als kleine Vorschaubilder sehen wollte, seine Zustimmung, wurde seine bestehende Internetverbindung gekappt und über eine Mehrwertnummer wieder hergestellt. Um die oftmals nicht erfolgte Zustimmung von Nutzern zu erlangen, entwickelten die Angeklagten immer ausgeklügeltere Methoden. Erst wurden die Kostenhinweise im Kleingedruckten versteckt, dann fehlten sie gänzlich. Ein Hindernis auf dem Wege der Umsatzsteigerung waren die Sicherheitsanfrage der PC-Systeme, die eine Eintragung in der Registrierungsdatenbank erforderlich machte, bevor die Einwahlprogramme installiert werden konnten. Programmierer aus Lettland lösten das Problem. Nach einer einmaligen Eintragung installierten sich die Programme beim nächsten Besuch von Sexseiten automatisch. Weitere Verfeinerungen folgten: Der Modemton wurde ebenso abgeschaltet, wie Dialerwarnprogramme. Zuletzt erreichte man den Gipfel. Völlig unbemerkt wurden unter der Ausnutzung von Sicherheitslücken kleinste „mini-loader-Programme“ (exploits) installiert, die kostenpflichtige Verbindungen herstellten. Abgerechnet wurden entweder 1,86 pro Minute oder ein Blocktarif von 45 €. Bei den Minutentarifen schaltete sich das Programm erst verspätet ab und löschte sich danach automatisch, um Spuren zu verwischen.

Zwei Anzeigen im Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten den Fall ins Rollen gebracht. Entdeckt wurde ein weltweites Firmen- und Kontennetz mit 2-stelligen Millionenumsätzen. Dass die verurteilten Täter ihre Beute behalten dürfen, bedauerte der Vorsitzende des Landgerichts Osnabrück. Die Kammer konnte angesichts der noch gültigen Rechtslage den, von der Staatanwaltschaft geforderten, „erweiterten Verfall“ von 7,55 Mill. Euro nicht anordnen. Der Satz: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, klang vor diesem Hintergrund, wie ein frommer Weihnachtswunsch.

Millionenbeute mit fiesen Autodialern im virtuellen Rotlichtviertel

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Erstellt am Montag, 18. Dezember 2006 01:00

Computerbetrug: Heute Urteilsverkündung des Landgerichts Osnabrück

Osnabrück (kno) – Weit über Osnabrück hinaus, wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück, welches heute im Autodialerprozess gesprochen wird, Beachtung finden. Nach insgesamt 21 Prozesstagen geht der größte Prozess wegen Computerbetrugs in Deutschland zuende. Tatort: Das virtuelle Rotlichtviertel im Internet. Tatzeitraum: 2002/2003. Laut Staatsanwaltschaft machten die Täter 12 Mill. Euro Beute. Angeklagt waren ursprünglich vier Männer. Zwei von ihnen wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide hatten durch ihre Aussagen den Prozess überhaupt erst möglich gemacht. Mit „äußerster Heimtücke“, so der Staatsanwalt, hatten die Angeklagten, „fiese Autodialer“ auf die Rechner von Internetnutzern gelenkt, die sich auf „Schmuddelseiten“ tummelten. Er hatte 6, bzw. 4,5 Jahre Haft für die beiden verbliebenen Angeklagten gefordert. Nicht nur das Strafmass, sondern auch die Forderung des Staatsanwaltes einen „erweiterten Verfall“ des Vermögens der Angeklagten (insgesamt 7,55 Mill. Euro) anzuordnen, löste bei den vier Verteidigern heftige Reaktionen aus. Der Opferschutz würde konterkariert, weil das Geld der Staatskasse und nicht den Geschädigten zu gute käme, so einer der vier Verteidiger in seinem Plädoyer, an dessen Ende er einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Das rechtliche Konstrukt, den erweiterten Verfall über eine angebliche Geldwäsche zu erwirken, sei nicht zulässig, weil die Geldwäsche nicht Gegenstand der Anklage sei. Es hatten sich nach Aufrufen und Anschreiben der Staatsanwaltschaft allerdings nur wenige Geschädigte gemeldet. Sie können, laut Staatsanwalt, aus den bereits eingezogenen Geldern der beiden schon Verurteilten entschädigt werden. Nur einer von 160000 Geschädigten war überhaupt als Zeuge geladen worden. Er hatte keine Aussage gemacht. Die Verteidiger sahen darin einen der Mängel des fast reinen Indizienprozesses. Fragwürdig, so die Verteidiger sei auch die Rolle des Sachverständigen gewesen, der befangen gewesen sei und nur Spuren gesucht habe, die gegen die Angeklagten sprachen. Rechtsanwalt Dirk Aue aus Düsseldorf prüfte alle Anklagepunkte einzeln durch und fand kaum Haltbares. Es habe kein Computerbetrug vorgelegen, weil niemand getäuscht worden sei. Eigenart der Autodialer sei es ja eben gewesen, dass diese sich unbemerkt eingewählt hätten. Auch einen Computerdiebstahl konnte er nicht sehen, da, anders als beim EC-Karten Missbrauch, keine ummittelbare, vermögensrelevante Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorganges stattgefunden habe. Jeder der Geschädigten habe das Recht auf Rückforderung  gegenüber der Deutschen Telekom gehabt. Diese habe, so führte er weiter aus, „ordentlich mitverdient“ und keinen der bekannten Opfer entschädigt, obwohl es ein „Leichtes gewesen wäre“. Lediglich einen leichten Fall von Datenveränderung könne man, so Aue, in dem teilweise erfolgten Löschen der Internethistorie auf den Rechner der Nutzer durch die Dialer sehen. Er forderte für seinen Mandanten eine Strafmass, das sich an den bereits ergangenen Urteilen orientieren müsse.

„Amerikanisches“ Kreuzverhör vor dem Landgericht Osnabrück

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Erstellt am Donnerstag, 14. Dezember 2006 01:00

Polizistenprozess: Kassenauszeichnungen als Alibi?

Osnabrück (kno) – Zwei weitere Verhandlungstage vor dem Landgericht Osnabrück im Prozess gegen den vom Dienst suspendierten Polizisten, Uwe-A. P. aus Papenburg dem 11 Überfälle auf Banken und Supermärkte zu Last gelegt werden. Noch ist kein Ende absehbar. Uwe-A. P. beteuert weiterhin seine Unschuld. Mit immer neuen Anträgen versucht seine Verteidigung die Beweisführung der Staatsanwaltschaft ins Wanken zu bringen. Nach dem ein Prozessbeobachter Teile eines Gesprächs von drei Tatzeugen nach deren Vernehmung mitgehört hatte, musste einer der jungen Männer erneut anreisen, weil der Verteidigung zu Ohren gekommen, dass einer der drei gesagt haben soll: „Warum habt ihr vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt? Ihr wisst doch, wer es war.“ Das ließ vermuten, dass ein anderer als Uwe-A. P. als Täter für einen  der Überfalle in Frage sein könne. Der junge Mann geriet vor Gericht in eine Situation, die in Deutschland sehr selten praktiziert wird, im amerikanischen Recht dagegen üblich ist. Er wurde einem Kreuzverhör unterzogen. Nur die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft stellten Fragen, die Kammer hört zu. Doch obwohl der Zeuge „in die Zange genommen wurde“, wollte oder konnte er sich nicht an die brisanten Sätze erinnern. Auch ein weiterer Beweisantrag klang vielversprechend. Die Verteidigung forderte die Heranziehung von Akten einer weiteren Überfallserie im Grenzgebiet zu den Niederlanden im betreffenden Tatzeitraum. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab, da das Tatmuster (es waren unter anderem zwei Täter beteiligt) keinerlei Ähnlichkeit mit den Überfällen hat, die Uwe-A. P. begangen haben soll.

Ohne die Osnabrücker Polizei wäre dieser Prozess nicht möglich gewesen

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Erstellt am Donnerstag, 16. November 2006 01:00

Computerbetrug: Beeindruckendes Plädoyer des Staatsanwaltes

Osnabrück (kno) – Lange Gesichter auf der Anklagebank nach dem zweieinhalbstündigen Plädoyer des Staatsanwaltes. Im größten Prozess wegen Computerbetruges in Deutschland wird nach 17 Verhandlungstagen abgerechnet. Den beiden verbliebenen Angeklagten, für die der Staatsanwalt 6, bzw. 4,5 Jahre Haft forderte, wird zur Last gelegt, die führenden Köpfe eines internationalen Firmengeflechtes gewesen zu sein, welches über 12 Mio. Euro durch Herstellung von automatischen Einwahlprogrammen (Autodialer) ergaunert haben soll. Ihre beiden bereits verurteilten Kollegen hatten durch ihre Aussagen wesentlich zur Aufklärung der Betrügereien in den Jahren 2002 bis 2003 beigetragen. Eine Beleg für die Größenordnung des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, so der Staatsanwalt in seiner frei vorgetragenen Rede, findet sich genau dort, wo die Angeklagten ihre Gaunereien begingen: Im Internet. Noch heute ergibt eine Suche nach den von den Angeklagten betriebenen Firmen ( Liquid Inc, DYI, Central 24, media people, etc.) Hunderte von Hinweisen auf Internetseiten, auf denen Warnhinweise, Beschwerden und Berichte über den in Osnabrück laufenden Prozess zu lesen sind. Kein Wunder: 250.000 Geschädigte wurden festgestellt. Ein Teil von ihnen ahnte nicht einmal, dass ihr Computer manipuliert wurde. Erst auf ihren Telefonrechnungen erschienen dann teilweise 3-stellige Beträge, die von der Telekom abgebucht wurden.

Die Anonymität des Internets erleichterte die Tatausführungen. Beschwerden erreichten die Verursacher selten und wurden nicht beantwortet. Sie versteckten sich hinter Tarnnamen und schufen ein weltweites Netz von Firmen. Deren Inhaber saßen in Deutschland, Lettland und den USA. Ihre Firmen waren in Panama, auf den Seychellen und in Lettland eingetragen. Programmiert wurden die Autodialer in der Ukraine. Die deutschen Besucher von Internetseiten wurden nach Großbritannien umgeleitet. Gigantischen Gewinne landeten auf Konten in Lichtenstein, der Schweiz und Estland. Nach dem Auffliegen der Betrügerbande, so der Staatsanwalt, wurde der Verbleib des Geldes durch diverse Transaktionen auf Konten von eigens neu gegründeten Firmen verschleiert. Die umfangreichen Ermittlungsarbeiten, so der Staatsanwalt, waren nur möglich, weil die Osnabrücker Polizei Spezialisten einsetzte, denen es in teilweise nächtelanger Kleinarbeit gelang Licht ins Dunkel zu bringen. Er verwies in seiner rechtlichen Würdigung der Taten auf die Signalwirkung des anstehenden Osnabrücker Urteils und forderte neben den Gefängnisstrafen im mittleren Bereich (mögliche Höchststrafe 10 Jahre) die Einziehung des unrechtmäßig erworbenen Vermögens. So soll der Hauptangeklagte 6,8 Mill. Euro und sein Kollege 750.000 Euro an die Staatskasse abführen. „Solche Taten dürfen sich nicht lohnen,“ so der Staatsanwalt zum Abschluss seines beeindruckenden Plädoyers. „Oder wollen wir, dass die Angeklagten so hier rausgehen?“ Der Prozess wird am Mittwoch (6.12. 13 Uhr) mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.

Woher kamen die Fremdwährungen?

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Erstellt am Donnerstag, 16. November 2006 01:00

Polizistenprozess: Bundeskriminalamt soll Täterfotos auswerten.

Osnabrück (kno) – Er soll elf Banken und Supermärkte überfallen haben: Ex-Polizist Uwe P. aus Papenburg. Er bestreitet vor dem Landgericht Osnabrück nach wie vor die Taten. Bei einer Verurteilung drohen ihm 10 Jahre Haft, der Verlust des Beamtenstatus und der damit verbundenen Pensionen.

Bei einem Überfall auf eine Volksbank-Filiale in Kluse-Steinbild erbeutete der Täter neben 1500 Euro zusätzlich 500 Australische Dollar und 500 Schweizer Franken. Genau diese Fremdwährungen wurden in einem Fahrzeug von Uwe P. gefunden. Er behauptete dieses Geld am Bremer Flughafen getauscht zu haben, um es bei einem von ihm geplanten Überfall zu verlieren, um eine falsche Fährte zu legen. Aus einem vor dem Landgericht verlesenen Protokoll geht hervor, dass es am Bremer Flughafen keine Geldwechselmöglichkeiten gibt.

Bei dem Überfall auf die Volksbank Steinbild wurden Täterfotos gemacht. Darauf sind die Hände deutlich zu sehen. Das Bundeskriminalamt soll jetzt herausfinden, ob es die Hände von Uwe P. sein könnten. In einer Verhandlungspause eilte der Staatsanwalt in sein Büro, holte eine Digitalkamera und fertigte die notwendigen Vergleichsfotos.

Millionen versickerten im lettisch-estnischen Geldkreislauf

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Erstellt am Dienstag, 14. November 2006 01:00

Autodialerprozess: Bleibt die Beute im Besitz der Täter? Gesetzesänderung kommt zu spät.

Osnabrück (kno) – 18 Verhandlungstage bereits im Prozess vor dem Landgericht Osnabrück wegen Computerbetruges.

Den ursprünglich vier Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätten sich von Juli 2002 bis Ende Sept. 2003 auf betrügerische Weise zu Lasten von Internetnutzern Einnahmen in Höhe von insgesamt 12.037.973,- Euro verschafft. Dazu hätten sie Programme entwickelt und über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten von Sexseiten sog „Autodialer“ installiert worden seien. Diese „Autodialer“ hätten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Nummer angewählt. Zwei der Angeklagten sind bereits zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten bzw. 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Sie hatten der Staatskasse ihre ergaunerten Beträge zur Verfügung gestellt und somit dafür gesorgt, dass die erheblichen Kosten der Ermittlungen und des Verfahrens beglichen werden können. Die Kosten für das Verfahren belaufen sich nach Schätzungen auf 500.000 Euro. Einer der beiden verbliebenen Angeklagten gab eine Erklärung ab, in der er über den Verbleib seines Anteils an den illegalen Geldern Auskunft erteilte. Er habe auf „großem Fuß“ gelebt: Neben einer teuren Hochzeitsreise habe er viel Geld im Spielerparadies Las Vegas verjubelt und seine Wohnung renoviert (70.000 Euro). Die Wohnung selber hat er auf seine Ehefrau übertragen, außerdem bestehe eine Steuerschuld von 500000 Euro. Er sei aber bereit auf insgesamt 100.000 Euro (Kaution und gepfändeter Betrag) zugunsten der Staatskasse zu verzichten.

Ins Visier des Staatsanwalt geriet sein Kollege. Mit zahlreichen Beweisanträgen wollte er belegen, dass der Angeklagte noch kurz vor seiner Inhaftierung in Lettland hohe Geldbeträge verschoben und Immobilien übertragen habe, um diese verschwinden zu lassen. Aus der Verlesung der einzelnen Transfers ergibt sich: Mehrere Millionen Euro verschwanden in einem „lettisch-estnischen“ Verschleierungskreislauf zugunsten des Angeklagten. Die höchste Einzelsumme beläuft sich auf 3,1 Millionen US- Dollar. Außerdem wurden, so der Staatsanwalt, Immobilien des Angeklagten an den Bruder und die Stiefmutter verschenkt, bzw. übertragen. Die angekündigte Bereitschaft 200.000 € zu zahlen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend.

Illegal erworbene Gelder können im Besitz von Straftätern bleiben, wenn es keine Geschädigten gibt, die Ansprüche stellen. Eine Gesetzesänderung macht es zukünftig möglich solche Gelder einzuziehen. Das Gesetz tritt Anfang 2007 in Kraft.

Wo blieb die Beute? Fragwürdigkeiten nach fehlerhaften Zeitmessung

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Erstellt am Dienstag, 31. Oktober 2006 01:00

Polizistenprozess: Unentschieden mit zwei Verlierern

Osnabrück (kno) – Wäre eine Gerichtsverhandlung ein Fußballspiel, dann hätte die letzte Partie im Prozess Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Ex-Polizisten Uwe P. aus Papenburg mit einem 1:1 geendet. Doch es ist kein Spiel. Es geht um die Wahrheit. Hat Uwe P. 11 Überfälle auf Supermärkte und Banken begangen oder nicht? Eine Variante: Er ist nicht für alle Überfälle verantwortlich. Nach den berechtigten Einwänden des Polizisten-Verteidigers, Robert Koop gegen eine Weg/Zeitmessung zwischen einem überfallenen Combi-Markt und einer nahegelegenen Bäckerei durch die Papenburger Kollegen von Uwe P. hatte sich das Landgericht Osnabrück veranlasst gesehen Experten eines Landeskriminalamtes mit einer erneuten Messung zu beauftragen. Die rückten mit mehren Beamten in Papenburg an. Nicht aus Hannover, sondern aus Magdeburg; Sachsen-Anhalt. Ihr Auftrag: Wie lange braucht eine männliche Person vom Supermarkt bis zur Bäckerei, wenn sie den kürzesten Weg über eine Feuchtwiese nimmt und dabei eine Maske und die Beute vom Überfall entsorgen muss. Hintergrund: Polizist Uwe P. war kurz nach der Tat von einer Zeugin des Überfalls in der Bäckerei gesehen worden. Unmaskiert beim Brötchenkauf.

Ein vierteiliger Videofilm zeigte zweimal den Weg der Zeugin, schnell und langsam fahrend und zweimal den vermeintlichen Täter, gehend und joggend. Eine fast perfekte Inszenierung: Nur das Verstecken der Beute hatte man schlichtweg vergessen. Wie lange dauert das? Ein weiteres Fragzeichen: Die Vergleichbarkeit der Zeiten. Als die Zeugin den Überfall bemerkt, verlässt sie den Supermarkt. Ihre Stoppuhr läuft. Auch die des Täters, der aber noch mit dem Einsammeln der Beute beschäftigt ist. Als dieser wenig später den Supermarkt verlässt, wird er an einem Seitenausgang gesehen. Ist die Zeugin zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Parkplatz? Dann dürfte ihre Stoppuhr erst jetzt zu laufen beginnen. Es geht um Sekunden und somit um die Frage, ob Uwe P. ein Alibi hat oder nicht? Die erste Halbzeit des Prozesstages geht an den Angeklagten. In der zweiten sagte ein Professor als Sachverständiger aus, der die Software für ein Programm zur Größenermittlung anhand von Tatortfotos entwickelt hat, das auch vom Landeskriminalamt Hannover verwendet wurde. Allerdings, so der Aachener, wurde es nicht richtig angewandt. Deshalb seien die ersten Messungen, nach denen Uwe P. kaum als Täter in Frage komme, fehlerhaft. Die notwendige Berechnung der Standartabweichungen, die für eine Aussage über die Genauigkeit zwingend erforderlich seien, wurden nicht durchgeführt. Ergebnis: Nach seinen Messungen käme Uwe P sehr wohl als Täter in Frage. Mittelwerte der Messungen 1,92 m und 1,89 m, bei einer Toleranz von +/- 4cm. Uwe P. hat eine Körpergröße von 193,5 m mit Schuhen. Eigentor durch den Ex-Polizisten, denn er hatte die Messungen des Landeskriminalamtes zu seiner Entlastung in den Prozess eingeführt. Der Prozesstag endete somit unentschieden und hatte trotzdem zwei Verlierer: Die Landeskriminalämter aus Hannover und Magdeburg.

Anreise aus Aurich umsonst: Hundeführer trug nicht zur Aufklärung von Überfällen bei.

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Erstellt am Dienstag, 14. November 2006 01:00

Polizistenprozess: Urteil in Sicht

Osnabrück (kno) –Zielgerade erreicht: Die Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück sieht keine Gründe mehr für weitere Beweiserhebungen im Prozess gegen den Polizisten aus Papenburg, der 11 Supermärkte und Banken überfallen haben soll. Sein Verteidiger deutete an, dass auch er „keine großen Dinge“ mehr klären lassen möchte. Allerdings beantragte er die Begutachtung von Tatortfotos, die bei einem Überfall auf eine Volksbank entstanden sind. Fragestellung: Sind die Hände des Täters identisch mit denen von Uwe P., der auffallend stark behaarte Hände hat? Lediglich ein Zeuge wurde am vergangenen Prozesstag gehört. Ein Hundeführer der Polizei Aurich, der kurz nach einem Überfall auf einen Combi-Markt in Papenburg mit seinem Hund gerufen worden war, berichtete, wie er mit seinem Hund eine Spur auf einer Feuchtwiese verfolgt hatte. Die Aussage war interessant: Die Zuhörer erfuhren viel über die Vorgehensweise und die Möglichkeiten eines Fährtenhundes. Für den Prozess allerdings war das Ergebnis unerheblich, da die verfolgte Spur, wie schon aus den Akten bekannt war, nicht eindeutig vom Täter stammte. Im Anschluss an den Vortrag des Hundeführers wurden von einem Justizbediensteten zwei große Kartons in den Gerichtssaal gebracht. Inhalt: Sichergestellte Beweisstücke. Alles musste in den Prozess eingeführt werden. So förderte der Vorsitzende der Strafkammer mehrere Regenjacken, eine Dienstwaffe Sportschuhe, Textil- und Plastikeinkaufstüten, Gipsabdrücke und schließlich einen Damenstrumpf zu Tage. Dieser war unweit eines Tatortes auf einem Parkplatz gefunden worden. Uwe P. echauffierte sich darüber, dass seine Ex-Kollegen diesen Strumpf in Zusammenhang mit dem Überfall gebracht hatten. Der Strumpf sei viel zu dünn, um als Maskierung zu dienen. Außerdem wurden an dem Strumpf nach einer molekular-genetischen Analyse mehrere DNA Spuren festgestellt, die nicht nur weiblichen Ursprungs waren. „Darunter war auch die Spur eines Mannes“, so der Vorsitzende. Dieser war aber nicht Uwe P..

Volksbank setzte Polizisten „massiv unter Druck“

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Erstellt am Montag, 30. Oktober 2006 01:00

Erhebliche Verluste nach hochspekulativen Aktienkäufen – Woher kam das Geld für die Bareinzahlungen?

Osnabrück (kno) – Die finanziellen Verhältnisse einer Familie gehen die Öffentlichkeit nichts an. Was aber, wenn der Familienvater angeklagt ist, 9 Supermärkte und 2 Banken überfallen zu haben und darüber hinaus auch noch dienstliche Gelder unterschlagen zu haben? Dann werden Vermögensermittler, Bankleute und ein Sachverständiger gehört, die dem Angeklagten vor Gericht die „Hosen runterlassen.“ Ex-Polizist Uwe P. aus Papenburg, der die oben genannten Taten begangen haben soll, musste sich an den letzten beiden Verhandlungstagen anhören, wie sich seine finanzielle Situation in den vergangenen 6 Jahren entwickelt hat. Kernfrage für das Gericht: Hat er die, von dem Combi-Räuber genannten, Täter erbeuteten 139000 Euro auf seine Konten eingezahlt um Schulden zu begleichen? Oder war er ein geschickter Jongleur, der das Familieneinkommen (3200 Euro), Bank- und Privatkredite und Gelder aus Bausparverträgen hin- und her transferierte, um den Zahlungsaufforderungen der Banken nachzukommen. Uwe P. behauptet, die Einnahmen hätten gereicht, um den Familienunterhalt zu sichern. Vor Gericht machte er eine schwer nachvollziehbare Rechnung auf, an deren Ende eine Summe von 500.000 Euro stand. Aus den Angaben der Vermögensermittler ergibt sich ein anders Bild. Seit 2000 hat sich, so ein Fahnder, Uwe P. sukzessiv ins Minus begeben, weil er erhebliche Aktienverluste erlitten hat. 2002 begannen die Überfälle im Raum Papenburg. Und jeweils nach den einzelnen Taten wurden auf den Konten des Polizisten erhebliche Bargeldeinzahlungen verbucht. Insgesamt waren es im Tatzeitraum 100.000 Euro. Ein schlecht vorbereiteter und anscheinend aussageunwilliger Filialleiter der Volksbank Hümmling bezeichnete die Aktienankäufe von Uwe P. als „hoch spekulativ“. Eine Beratung der Volksbank habe aus haftungsrechtlichen Gründen nicht stattgefunden.

Als die Depotkonten keinen entsprechenden Gegenwert an Aktien aufwiesen, setzte, so ein Fahnder, die Volksbank den Angeklagten unter „massiven Druck“. Ein sachverständiger Rechtsanwalt, der mit der buchhalterischen Aufarbeitung der Konten von Uwe P. beauftragt worden war, fasste das Ergebnis seiner Arbeit zusammen: „Das normale Familieneinkommen der Familie P. reichte nicht aus, um die durch Aktienverluste entstandenen Verbindlichkeiten abzudecken.“ Im Jahre 2005 musste Uwe P. 1800 Euro Zinsen zahlen. Monatlich! Uwe P. stellte sich selber die alles entscheidende Frage: „Wo kam das Geld her?“

Der Prozess wird am Montag, den 30.10.2006 um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sollen zwei Professoren gehört werden, die sich anhand von Tatortfotos mit der Größe des Täter beschäftigt haben.

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