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Polizistenprozess: Vollstreckungsgelder nicht „zeitnah“ weitergereicht

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Erstellt am Dienstag, 17. Oktober 2006 02:00

Frau des niedersächsischen Kultusministers, Bernd Busemann: „Wir sind im Reitverein alle eine große Familie.“

Osnabrück (kno) – Ehemann gegen Geld? Ja, das gibt es. Und wohl gar nicht so selten. Im Prozess gegen den Ex-Polizisten, Uwe P. aus Papenburg vor dem Landgericht Osnabrück kamen mehrere Zeugen zu Wort, die dem Angeklagten Geld aushändigten, damit ergangene Haftbefehle zurückgezogen wurden. Neben den Hauptanklagepunkten, 11 Überfälle auf Supermärkte und Banken, wird dem 45-Jährigen die Veruntreuung von Vollstreckungsgeldern vorgeworfen. 32 mal hat er laut Staatsanwaltschaft Beträge zwischen 53 € und 2200 € im Dienst entgegen genommen, aber nicht oder erst verspätet an das Amtsgericht Papenburg weitergereicht. Bei seiner Verhaftung fehlte ein Betrag von 11300 €, der aber mittlerweile gezahlt wurde.

Eine Zeugin berichtete, dass sie im Juni 2005 telefonisch von der Verhaftung ihres Ehemanns erfahren habe, weil dieser eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Also machte sie sich auf den Weg zur Polizeistation, in deren Keller ihr Mann vorübergehend untergebracht war. 861 € musste sie zahlen, damit sie ihn mitnehmen konnte. Etwas mehr ließ die Frau des niedersächsischen Kultusministers, Bernd Busemann springen, um einen arbeitslosen Hufschmied, der sie aus der Arrestzelle der Polizei Papenburg über seine Festnahme informiert hatte, zu befreien.  Sie besorgte 2239,53 € und ließ sie durch eine Zwanzigjährige übergeben, während sie im Auto vor der Polizeistation wartete. Auf die Frage, warum sie das getan habe, antwortete sie: „Wir sind im Reitverein alle eine große Familie.“

Die Gelder hätte der Angeklagte in dessen Zuständigkeitsbereich deren Verwaltung lag „zeitnah“ weiterreichen müssen. Doch das geschah offenbar nicht immer. Zahlreiche Sachstandsanfragen der zuständigen Staatsanwaltschaften belegen, dass es immer wieder zu Verzögerungen kam. Im Falle des inhaftierten Ehemanns wurde der Betrag erst fünf Monate später überwiesen.

Der Anklagepunkt Veruntreuung wirft Fragen bezüglich der Motivation des Täters auf, wenn man ihn ins Verhältnis zu den angeblich begangenen Überfällen setzt. „Warum“, so fragt sich ein Prozessbeteiligter „sollte Uwe P. relativ kleine Summen veruntreuen, wenn er anderseits 158000 € bei Überfällen erbeutet haben soll?“ Andersrum: Sind die quasi erwiesenen Veruntreuungen ein Hinweis auf die Nichttäterschaft von Uwe P. bezüglich der Überfälle?

Zufall?

Osnabrück (kno) – Die Zeugin, die im Polizistenprozess ihrem Kollegin ein Alibi gab, in dem sie unter Eid aussagte, dass Uwe P. zur Tatzeit eines Überfalles bei ihr war, wurde kurz nach ihrer Aussage versetzt. Von Papenburg nach Hannover. Zufall?

Polizistenprozess: Alibi durch Ex-Kollegin

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Erstellt am Dienstag, 26. September 2006 02:00

Wurde Entlastungsmaterial nicht entsprechend gewürdigt? War der Täter kleiner als Uwe P.?

Osnabrück (kno) – Die Frage, ob der vom Dienst suspendierte Polizist Uwe P. aus Papenburg Überfälle auf Supermärkte und Banken verübt hat, bleibt weiterhin offen. Vorgeworfen werden ihm 11 Überfälle und ein Versuch. In dem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück behauptet der Angeklagte nach wie vor, dass er keine der ihm zur Last gelegten Taten begangen hat. Lediglich den Versuch hat er eingestanden. Allerdings will er ihn aus Skrupeln abgebrochen haben. Zahlreiche Indizien und Zeugenaussagen lassen eine Täterschaft möglich erscheinen. Fest steht aber auch: Er wurde bisher nicht eindeutig überführt. Bis zu einem Urteilsspruch gilt er als unschuldig. Der Angeklagte ist einem enormen Druck ausgesetzt: Seit einem Jahr sitzt er 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle, wo er sich minutiös auf den kommenden Prozesstag vorbereitet. Jetzt überraschte er vor Gericht mit den Ergebnissen seiner Fleißarbeit und lässt Zweifel an seiner Täterschaft aufkommen. Mathematisch präzise hat er aus den Größenangaben von 45 Zeugen Mittelwerte gebildet: Mit einem erstaunlichen Resultat: Selbst unter der Annahme, dass der jeweils größte angegebene Wert richtig sei, ergibt sich als Mittelwert eine Tätergröße von 1,87 m. Uwe P. ist aber 1,93m groß. Komplizierte Vergleichsberechnungen des Landeskriminalamtes anhand von insgesamt 80 Tatortfotos aus Überwachungskameras ergeben eine Tätergröße von 1,86m. Kann es sein, dass die Ermittlungsbehörden nach der Verhaftung von Uwe P. anderen Spuren, die den Ex-Polizisten entlasten, nicht mit der nötigen Sorgfalt nach gegangen sind? Uwe P. jedenfalls erhebt diesen Vorwurf: So seien die Aussagen von drei Tatzeugen, die zwei vermummte Männer nach einem Überfall beobachtet hätten, nach seiner Verhaftung nicht weiter verfolgt worden. Darüber hinaus seien in seiner Wohnung Schuhe sichergestellt worden, deren Abdrücke mit denen übereinstimmen sollen, die in der Nähe eines Tatortes entdeckt wurden. Ein Produktionsfehler in den Laufsohlen (Luftblasen) diente den Fahnder als Beweis. Uwe P. präsentierte neuwertige Schuhe der gleichen Marke, eine Nummer größer, die den selben Fehler aufwiesen. Eine Fahndungspanne? Als solche entpuppt sich jedenfalls eine fehlende Quittung aus P.s Auto, die zwar mit anderen sichergestellten Gegenständen fotografiert wurde, aber nicht mehr aufzufinden ist. Sie könnte beweisen, dass Uwe P. zum Tatzeitpunkt einkaufen war. Fragezeichen stehen auch hinter der Aussage einer Freundin von Uwe P., die angab, dass er am 11.10.2005 zur Zeit eines Überfalles bei ihr gewesen sei. Ein hundertprozentiges Alibi durch eine Ex-Kollegin, die diese Aussage unter Eid machte!

Die Große Strafkammer reagiert: Bezüglich der Größenermittlung des Täters wurde bekannt, dass das Gericht einen Gutachter hören will. Der Prozess wird am 4.10. um 9:00 Uhr fortgesetzt.

Polizistenprozess: Trotz Geldsorgen einen VW-Touran gekauft

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Erstellt am Dienstag, 19. September 2006 02:00

Lebte der Ex-Polizist über seine Verhältnisse?

Osnabrück (kno) – Als er seine Taten begangen haben soll, wog er 130 Kg. Jetzt sitzt er auf der Anklagebank im Landgericht Osnabrück: Sichtlich gezeichnet durch die Untersuchungshaft, blass und abgemagert. Seit 15 Prozesstagen wehrt sich der vom Dienst suspendierte Polizist, Uwe P. aus Papenburg gegen den Vorwurf 9 Supermärkte und zwei Banken überfallen zu haben. Darüber hinaus soll er Gelder, die ihm dienstlich anvertraut wurden unterschlagen haben. Bei einem Versuch einen Combi-Markt zu überfallen wurde er gefasst. Das war am 30. November 2005. Lebte der Ex-Polizist über seine Verhältnisse? Indizien dafür gibt es. Die Aussagen eines Autohändlers und seines Angestellten belegen: Uwe P. hatte Geldsorgen. Trotzdem kaufte er im Juli 2005 einen VW-Touran für 21.900 € mit einem Zahlungsziel für den 2. September 2005. Als die vereinbarten Zahlungen ausblieben, mahnte der Autohändler. Doch es tat sich nichts. Der Autohändler versuchte es im guten, fuhr zur Privatadresse von Uwe P. und traf dort auf dessen völlig überraschte Ehefrau. „Das war ungeheuer peinlich, aber es ging ja um `eine Menge Holz´.“ Es sei für ihn das erstemal gewesen, das so etwas passiert sei, da er erst seit einem Jahr selbstständig gewesen sei. Anfang Oktober habe Uwe P. dann die Hälfte des Kaufpreises in bar bezahlt. Wenig später habe er dann in zwei Raten den Rest bezahlt und auch noch Winterreifen gekauft. Mit Bargeld. Interessant für das Gericht: Die Geldbeträge wurden in kleinen Scheinen bezahlt. War es Geld aus den Überfällen? An einem der nächsten Verhandlungstage werden Fahnder der Polizei aussagen. Sie haben sich mit den Vermögensverhältnissen von Uwe P. beschäftigt und seine Geldflüsse untersucht. Dann wird sich zeigen, ob es wahr ist, dass nach den Überfällen auf Supermärkte im Emsland verdächtige Bargeldeinzahlungen auf das Konto von Uwe P. erfolgten.

Polizistenprozess: Alibis platzen wie Seifenblasen

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Erstellt am Donnerstag, 14. September 2006 02:00

Sportkamerad von Uwe P. konnte dessen Angaben nicht bestätigen

Langsam wir es eng für den Ex-Polizisten, Uwe P. aus Papenburg, der vor dem Landgericht Osnabrück immer noch bestreitet für 11 Überfälle auf Supermärkte und Banken im Emsland verantwortlich zu sein. Stück für Stück platzen seine Alibis wie Seifenblasen, auch wenn Fragezeichen bleiben. Eines davon: Wie lange braucht jemand, um nach einem Überfall von einem Supermarkt zu einer nahegelegenen Bäckerei zu laufen, sich einer Tüte mit Geld und seiner Maskierung zu entledigen und Brötchen und Kuchen zu bestellen. Sollte Uwe P. der Täter sein, so müsste er dieses in relativ kurzer Zeit geschafft haben, denn kurz nach seinem Eintreffen betrat eine Tatzeugin vom überfallenen Supermarkt das Geschäft und berichtete von den Ereignissen. Eine genaue Weg/Zeit-Messung soll nun Klarheit verschaffen. Die Aussagen von drei Angestellten der Bäckerei waren undeutlich. Waren es fünf Minuten, die Uwe P. schon im Laden war, bevor die Tatzeugin eintraf oder deutlich weniger? Gespannt hörte Uwe P. den Aussagen der Zeuginnen zu: Ein Alibi verschafften sie ihm nicht. Laut und vernehmlich platze allerdings ein weiteres. Uwe P. hatte eigens einen Zeugen rufen lassen, der bestätigen sollte, dass er mit ihm anlässlich eines Fußballturniers zum Zeitpunkt eines weiteren Überfalls Tore aufgebaut habe. Doch genau dieses geschah nicht. Zwar habe er Uwe P. an dem betreffenden Tag gesehen, es war aber, so sagte der Sportkamerad aus „deutlich später“.

Hätte die Überfallserie in Papenburg eher beendet werden können?

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Erstellt am Donnerstag, 24. August 2006 02:00

Polizistenprozess: Tageseinnahmen im zweiten Tresor. Da halfen auch die Tritte nichts

Zwei weitere Tage im Polizistenprozess vor dem Landgericht Osnabrück: Der Angeklagte, Uwe P., Ex-Polizist aus Papenburg bestreitet weiter 11 Raubüberfälle auf Verbrauchermärkte begangen zu haben. Sollte sich herausstellen, dass die Anklage berechtigt ist, hätte die Überfallserie schon eher beendet werden können. Im November des vergangenen Jahres war Uwe P. bei einem Versuch einen Combimarkt in Dörpen zu berauben, festgenommen worden. Erste Hinweise auf eine mögliche Täterschaft des 45-Jährigen gab es aber schon zwei Jahre früher! Ein Marktleiter hatte, nach einem Überfall auf einen Combi-Markt in Papenburg die Polizei auf die Ähnlichkeit des Täters mit Uwe P. hingewiesen. Diese Aussagen wurden nicht protokolliert. Im Gegenteil: Wie der 31-jährige Marktleiter aussagte, habe sich die Polizei über ihn lustig gemacht, als er ihren Kollegen als möglichen Täter nannte. Der Überfall auf den Markt an der Umländerwiek in Papenburg hat eine besondere Bedeutung für den Verlauf des Prozesses. Wie der Angeklagte selber vortrug hat der Täter auch mindestens 5 weitere Überfälle begangen. Dies, so Uwe P. ergebe sich aus einem Täterprofil, welches vom Bundeskriminalamt erstellt wurde. Da er für den Tatzeitpunkt ein Alibi habe, käme er aber nicht in Betracht. Eine Kundin des Combi-Marktes, die als Zeugin aussagte, wollte dort Brötchen kaufen. Da der Markt aber gerade überfallen wurde und die Verkäuferin damit beschäftigt war die Polizei zu rufen, entschied sie sich zu einer nahegelegenen Bäckerei zu fahren. Dort traf sie auf Uwe P., der, nachdem er von ihr von dem Überfall erfahren hatte, zum Tatort eilte. Die Frage, war es dem Täter möglich in so kurzer Zeit seine Maske zu entsorgen, die Beute zu verstecken und vor der Zeugin in der Bäckerei zu erscheinen, soll durch eine neue Weg/Zeitberechnung durch das Landeskriminalamt geklärt werden.

Ein Jahr nach diesem Überfall wurde ein Lidl-Markt in Dörpen und wenig später ein Aldi-Markt in Aschendorf überfallen. Die Vorgehensweise des Täters war wie vorher. Das ergibt sich aus weiteren Zeugenaussagen. Seine Beute war allerdings wesentlich geringer. Grund: Anders als in den Combi-Märkten sind bei Lidl und Aldi die Tageseinnahmen für das Personal nicht zugänglich. Ein Tresor im Tresor verhindert dies. Das brachte den Täter in Rage. „Wollt ihr mich verarschen?“ rief er, als man ihn auf den Umstand aufmerksam machte und trat wütend gegen den Geldschrank. Doch das half nichts. Mit lediglich 800 € aus den Kasseneinsätzen musste die Aldi-Filiale in Aschendorf verlassen.

Polizistenprozess: Angeklagter tauchte mit nassen Füssen im Verbrauchermarkt auf

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Erstellt am Freitag, 18. August 2006 02:00

Hysterische Mitarbeiterin wurde in Kühlhaus eingesperrt. Marktleiter: „Das ist er“

Häppchenweise zur Wahrheit? Der vom Dienst suspendierte Polizist, Uwe P. aus Papenburg, dem 11 Raubüberfälle zur Last gelegt werden, hatte sich nach der Anklageerhebung vor dem Landgericht Osnabrück im Mai nur pauschal als unschuldig bezeichnet. Auf Fragen des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft hatte er nicht geantwortet. Jetzt, da die einzelnen Überfälle durch Zeugenvernehmungen behandelt werden, bricht er sein Schweigen und gibt Erklärungen ab, wo er sich zum jeweiligen Tatzeitpunkt aufgehalten haben will. Diese Verteidigungsstrategie droht den geplanten Verhandlungsablauf ins Wanken zu bringen, da neuerliche Einlassungen des Angeklagten eventuell weitere Zeugenvernehmungen erforderlich machen. Dabei hatte das Gericht bereits nach wenigen Verhandlungstagen die Liste von ehedem 83 Zeugen um weitere 45 erweitert, die vornehmlich aus Papenburg anreisen müssen. Zusätzlich belastet wird das Verhandlungsklima durch Vorwürfe des Anwaltes von Uwe P., der den Zeugen Absprachen und Aussageveränderungen nach Zeitungslektüre vorwirft. Er spricht von einer Vorverurteilung seines Mandanten durch die lokale Presse und geht einfache Tatzeugen derart hart an, dass der Vorsitzende des Gerichtes sich veranlasst sieht, diese zu schützen und zur Mäßigung aufruft: „Die Zeugin ist das Opfer eines Überfalls. Sie sitzt nicht auf der Anklagebank.“ Diese hatte nach einem Überfall in einer polizeilichen Vernehmung angegeben, dass der Täter braune Augen gehabt hätte. Vor Gericht wollte sie diese Angabe so nicht bestätigen. Uwe P. hat blaue Augen, was nicht nur er, sondern auch seine Angehörigen in einer Verhandlungspause lautstark betonen. Ein kleiner Punktsieg für den Angeklagten. Ansonsten können die geladenen Zeugen, anders als von ihm vielleicht erhofft, seine Angaben nicht bestätigen. Keiner seiner sechs geladenen Mannschaftskameraden vom SC Blau-Weiss Papenburg hat ihn zur Tatzeit eines Überfalles beim Training gesehen. Erst um 20:30 Uhr wurde er in der Umkleidekabine gesichtet. Auch ein weiteres Alibi wankt: Beim vereinsinternen Hähnchenessen und Kegeln will der Angeklagte schon um kurz vor acht vor Ort gewesen sein. Bewusst wahrgenommen wurde er aber erst um 20.30 Uhr. Kurz vorher war ein Combi-Markt in Papenburg überfallen worden. Die Fahrt von dort bis zur Kegelgaststätte dauert neun Minuten. Kurios begann die Aussage einer weiteren Tatzeugin. Sie arbeitete am 11.10.2005 im Backshop eines Combi-Marktes, als ein maskierter Mann erschien: „Meine Kollegin schrie hysterisch herum. Ich wollte eine Panik vermeiden und schloss sie im Kühlhaus ein.“ Dann verließ die Zeugin den Combi-Markt, eilte zu einem nahegelegenen Markt und ließ von dessen Leiter die Polizei alarmieren. Anschließend beobachtete sie mit ihm, wie der Täter aus dem Combi-Markt flüchtete und folgte ihm zu Fuß bis zu einem feuchten Wiesenweg. Danach setzte sie mit dem Marktleiter die Verfolgung mit einem Auto fort. Als sie nach cirka 10 Minuten ohne nennenswertes Ergebnis zurückkamen, stand Uwe P. vor ihnen. Der Marktleiter habe spontan zu ihr gesagt: „Der ist das!“ Auch sie habe diesen Verdacht gehabt, zumal die Schuhe des Angeklagten nass gewesen seien. Sie habe überlegt, ob sie ihren Verdacht der Polizei mitteile, so die Zeugin, sei aber davon abgerückt und habe sich gesagt: „Nun schweig man stille.“

Kunden mussten warten: Überfall war kein Aprilscherz

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Erstellt am Freitag, 11. August 2006 02:00

Polizisten-Prozess: Armada von Zeugen aus Papenburg

Wer war der Maskenmann, der zwischen 2002 und 2005 in und um Papenburg 11 Supermärkte überfallen hat. Diese Frage beschäftigt weiterhin die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück. Angeklagt ist der 45-jährige Uwe P., der mit den Überfällen mindestens dienstlich zu tun hatte: als Polizeibeamter. In dieser Funktion kannte er die Fahndungsergebnisse und die Strategie der Polizei, zumal er zahlreiche Zeugen selber vernommen hatte. Eine ganze Armada von Kassiererinnen und Kunden der betroffenen Märkte hat das Gericht geladen. Am vergangenen Prozesstag ging es um den Überfall auf den Combi-Markt in Aschendorf am 1.04.2003. Kurz vor Ladenschluss des Geschäftes tauchte an diesem regnerischen Tag ein Mann mit einer blauen Regenjacke auf, die Kapuze weit übers Gesicht gezogen. Dann maskierte er sich, zog eine Pistole und rief: „Überfall!“. Die bedrohte Hauptkassiererin glaubte zuerst an einen Scherz, zumal ihr die Stimme bekannt vorkam. Als sie die Pistole dann in ihrem Rücken spürte, wurde ihr schlagartig klar: „Das ist kein Aprilscherz.“ Sie folgte der freundlich vorgetragenen Aufforderung des hochdeutsch sprechenden Täters und öffnete den Tresor in der Info-Box. Eine weitere Kassiererin holte derweil die Einsätze der Kassen. Die dort befindlichen Kunden mussten warten, wurden aber nach dem Überfall ordnungsgemäß abkassiert. Vom Backshop aus beobachtete eine weitere Mitarbeiterin die Vorgänge und mischte sich ein: „Was ist das denn für ein Aprilscherz?“ Die Aussagen der couragierten 41-Jährigen sorgten sowohl für Heiterkeit, wie auch Spannungen im Gerichtsaal. Sie habe ihrer Kollegin zugerufen: „B. was bist du blöd und gibst ihm die ganzen Scheine!“ Als der Angeklagte sie während ihrer Schilderung stört, wendet sie sich ihm brüsk zu: “Können sie mal aufhören zu blättern, das nervt total.“ Der Inhalt ihrer Aussage steht allerdings im Widerspruch zu den von ihr kurz nach der Tat gemachten Angaben. Damals hatte sie eine blaue, dünne Regenjacke erkannt. Jetzt ist es eine schwarze, dickere. Und von einem silbernen Ring an der Waffe des Täters berichtet sie erst jetzt. Mutmaßung des Verteidigers: „Davon haben Sie in der Zeitung gelesen.“

Spannend dürfte es am kommenden Verhandlungstag werden: Dann soll ein Papenburger Gastwirt gehört werden, der Zeuge dafür sein soll, dass Uwe P. zur Zeit des Überfalls in Aschendorf mit Vereinskollegen beim jährlichen Hähnchenessen mit Kegeln gewesen sei. Zwei Sportfreunde wurden bereits gehört, konnten allerdings nichts bestätigen: Der einen hatte zur Tatzeit Nachdienst, der andere war zur Kur auf Norderney.

Wortklauberei im Dialerprozess: Was ist ein Autodialer?

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Erstellt am Mittwoch, 09. August 2006 02:00

Vier Zeugen geladen. Nur einer sagte aus

Das Szenario im Landgericht passt zum Verfahrensinhalt: Ein Rechtsanwalt schließt eine Kabeltrommel an, um sein Notebook und das seiner drei Kollegen mit Strom zu versorgen. Da will auch der Staatsanwalt nicht zurückstehen und installiert seinen PC. Die Startgeräusche des Windows-Betriebssystems sind das Auftaktsignal für eine weitere Runde im Autodialerprozess. Von ehedem vier Angeklagten müssen sich nach der Abtrennung und Erledigung von zwei Verfahren, weiterhin zwei Angeklagte wegen Internetbetruges verantworten. Sie sollen durch Internetbetrug 12 Millionen Euro ergaunert haben. Der Prozess ist weiterhin gekennzeichnet von Leerlauf und prozessualen Ränkespielen. Vier Zeugen waren geladen, lediglich einer machte eine Aussage. Zwei von ihnen (einer erschien mit Rechtsbeistand) machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, der dritte erschien erst gar nicht. Der Staatsanwalt stellte einen Antrag, dass die Tatsache, dass die Angeklagten weiterhin keine Fragen von ihm beantworten und somit „nicht aktiv zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen“ protokolliert wird. Beratungspause. Danach die Ablehnung des Antrages durch die Strafkammer. Ein Anwalt verwahrt sich gegen die Aussage des Staatsanwalts, dass sich die Angeklagten „durch pauschales Zugeben von begangenen Internetbetrügereien eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erködern wollen.“ Anschließend eine Wortklauberei um den Begriff „Autodialer“. Schließlich fasst der Vorsitzende zusammen: „Eine Autodialer ist ein Einwahlprogramm, welches sich ohne Zutun des Users und ohne Kostenhinweis auf dessen Festplatte installiert, um eine 0190er Nummer anzuwählen.“ Das war allen Verfahrensbeteiligten schon zu Beginn des Prozesses unter anderem von einem Sachverständigen begreiflich gemacht worden. Die vier Verteidiger, jeder Angeklagte hat zwei, nutzen jede Gelegenheit, um Verwirrung zu stiften. Da die nachträglich wieder hergestellten Pornoseiten nur eine Momentaufnahme darstellen, unterstellen sie, dass zu anderen Zeiten auch legale Dialer zum Einsatz gekommen sein könnten. Für die Staatsanwaltschaft ist es schwierig eine lückenlose Beweisführung zu präsentieren. Auf den sichergestellten  Rechnern des einzigen aussagewilligen Zeugen des Tages, der für die graphische Gestaltung des Sexseiten verantwortlich war, hatte der Sachverständige allerdings keine Kostenhinweise gefunden. Der Prozess wird am 29.08 fortgesetzt. Bis dahin wollen die Anwälte die Seiten von weiteren 30 Akten, die ihnen vom Staatsanwalt übergeben wurden, eingescannt haben. Bisher waren es 25000 Seiten.

Statt Restaurant in Spanien, Gefängnis in Deutschland

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Erstellt am Freitag, 04. August 2006 02:00

Wanzen unterm Ehebett gaben Hinweis auf Drogengeschäfte

Ein Rauschgiftprozess, der mit großem Medienecho begonnen hatte, ging jetzt vor dem Landgericht Osnabrück ganz normal zu Ende. Wegen gemeinschaftlichen Handelns mit

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Beim zweiten Überfall: „Bescheiß mich nicht wieder“

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Erstellt am Freitag, 04. August 2006 02:00

Verfolgte sich der Ex-Polizist selber: Erst Kunde, dann Räuber?

Das wäre ein dreistes Ganovenstück: Zweimal soll der ehemalige Polizist, Uwe P. aus Papenburg einen Combimarkt unweit seines Wohnhauses überfallen haben. Doch nicht nur das: Bei einem der Überfälle wurde er vor Tat als normaler Einkäufer gesichtet und erschien kurz nach dem Tatgeschehen als erster Polizist, um die Verfolgung des Täters aufzunehmen. Verfolgte er sich sozusagen selber? Weitere 9 vollendete und ein versuchter Überfall auf Verbrauchermärkte und Banken werden dem Ex-Polizisten zur Last gelegt. Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hatte erst 83 Zeugen geladen. Jetzt kommen noch 45 weitere dazu. Grund für die Zeugeninvasion: Der Papenburger bestreitet die Überfälle und will lediglich einen Überfall geplant, aber dann wegen Skrupels abgebrochen haben. Keiner der bisher gehörten Augenzeugen konnte den Täter eindeutig identifizieren. Immerhin: Eine 64-jährige Kundin, die einen Überfall miterlebte, sagte vor Gericht, dass sie hinterher Bekannten erzählte habe: „Wenn ich es nicht besser wüsste, dann würde ich sagen, es war Uwe P. Aber das kann ja nicht sein, der ist ja Polizist.“ Nicht nur an der Statur des Täters habe sie ihn erkannt, sondern auch an der Stimme. Dabei hatte der Räuber nur in abgehackten Sätzen gesprochen: „Überfall. Kasse auf.“ Antwort einer Kassiererin: „Die Kasse ist auf.“ Täter: „Tüte. Geld rein.“ Alles in klarem Hochdeutsch. Dazwischen allerdings: „Dawei. Dawei.“ (russ.: Beeil dich). Eine Mitarbeiterin des Combimarktes wurde zweimal Opfer. Beim erstenmal sei der bewaffnete, schwarz gekleidete und maskierte Täter mit einem eingerissenen Jutesack erschienen, aus dem das erbeutete Hartgeld herausgefallen sei. In ihrer Aufregung habe sie vergessen, so die Zeugin, die Tageseinnahmen aus dem Tresor herauszugeben. Davon muss der Täter erfahren haben, denn als er zum zweitenmal erschien, herrschte er sie an: „Bescheiß mich nicht wieder.“ Seit diesem Tage wird die Papenburgerin von Panikattacken geplagt und befindet sich in ärztlicher Behandlung.

Stück für Stück setzt das Gericht ein Puzzle zusammen, um sich ein Bild von den Überfallen zu machen. Selbst die Aussage eines mittlerweile Verstorbenen ist dabei wichtig: Sie wurde verlesen. Uwe P. hatte ihn als Entlastungszeugen genannt. Pech für ihn: Der Verstorbene hat ihn am Tattage nicht gesehen.

Eklat im Polizistenprozess: „Sie versuchen die Zeugin hinterhältig zu manipulieren. Das ist eine ganz üble Kiste“

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Erstellt am Dienstag, 18. Juli 2006 02:00

40 weitere Zeugen sollen geladen werden. Angeklagter leugnet weiterhin

Der Prozess gegen einen ehemaligen Polizeibeamten aus Papenburg, der laut Anklage 11 Supermärkte beraubt und Unterschlagungen im Dienst begangen haben soll, wird eventuell länger dauern als geplant. Da der Angeklagte weiterhin die Taten bestreitet, sollen zusätzlich zu den bisher 83 Zeugen, noch 40 weitere geladenen werden.

Am fünften Verhandlungstag erschienen vor dem Landgericht Osnabrück vier Polizeibeamte und drei weitere Zeugen. Die Beamten aus Papenburg berichteten von ihren Ermittlungsergebnissen, die den Angeklagten, Uwe P. teilweise schwer belasteten. Die bei ihm gefundenen ausländischen Geldbeträge, die er auf dem Bremer Flughafen eingetauscht haben will, können nicht von dort stammen, weil es dort keine Tauschmöglichkeit gibt. Auch die Behauptung er habe seinen letzten Überfall, bei dem er gefasst wurde, abgebrochen, weil er gesehen habe, dass die Türen des Supermarktes von Angestellten geschlossen worden seinen, kann so nicht stimmen. Das Schließen der Türen erfolgt vom Büro des Marktes aus und kann von außen nicht beobachtet werden. Ein leitender Polizeibeamter sagte aus, dass er den Angeklagten getäuscht habe, nachdem er Kenntnis von einem Tatverdacht gegen diesen erhalten habe. In einem Gespräch habe er erwähnt, dass die Supermärkte in Dörpen und Aschendorf aus Personalmangel nicht observiert würden. Am darauf folgenden Tag wurde Uwe P. in Dörpen gefasst. Sätze, die er nach seiner Festnahme sagte, kommen einem Geständnis gleich: „Das wäre mein letzter Überfall gewesen. Ich hätte nur noch 20.000 € gebraucht.“ „Wenn ich aus dem Gefängnis komme, ist mein gelernter Beruf (Schlosser) nicht mehr aktuell.“ „Den Aschendorfer Markt hätte ich nicht überfallen, dort ist es viel zu hell.“ Nach den Polizeibeamten wurden zwei Tatzeugen gehört, die den Überfall auf einen Combimarkt in Papenburg beobachtet hatten. Eine der beiden, eine 64-jährige Hausfrau gab vor, den Täter erkannt zu haben, obwohl dieser maskiert gewesen sei: „Er sah aus wie Uwe P.“ Auch an der Stimme habe sie ihn erkannt. Dann fügte sie hinzu, dass der es ja nicht gewesen sein könne, weil er Polizeibeamter sei.

Der Verteidiger des Angeklagten versuchte die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu erschüttern. Nachdem er erst einen Polizeibeamten so gereizt hatte, dass dieser nur noch widerwillig antwortete, versuchte er die Hausfrau zu verwirren. Seine Suggestivfragen brachten erst den Vorsitzenden der Strafkammer in Rage und riefen danach den Staatsanwalt auf den Plan: „Sie versuchen die Zeugin hinterhältig zu manipulieren. Das ist eine ganz üble Kiste.“ Nach diesen Sätzen gab es einen lautstarken Wortwechsel. Der Anwalt warf dem Gericht vor, ihm „grundsätzlich das Fragerecht zu entziehen“, wogegen sich der Vorsitzende verwahrte. Erst nach einer Verhandlungspause hatten sich die Gemüter so weit beruhigt, das die abschließende Zeugin, welche der Polizei von dem Tatverdacht der Hausfrau berichtet hatte, gehört werden konnte.

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