• Zum Inhalt wechseln
  • Direkt zur Hauptnavigation und Anmeldung

Nav Ansichtssuche

Navigation

Suchen

Logo
Aktuelle Seite: Home

Hauptmenü

  • Reportagen
    • Tötungsdelikte
    • Jugendliche
    • Betrug und Wirtschaftsstrafsachen
    • Raub und Diebstahl
    • Berufungen
    • Zivilsachen
    • Sonstige Strafsachen
    • Körperverletzung
  • Startseite
  • Großverfahren
  • Meldungen
  • Kommentare
  • Audiobeiträge
  • Impressum

Login Form

  • Passwort vergessen?
  • Benutzername vergessen?

Teurer Zeuge aus der Schweiz trug nicht zur Wahrheitsfindung bei

Details
Erstellt am Freitag, 30. Juni 2006 02:00

Dialer Prozess: „Way back Analyse” führte zur Rekonstruktion von Pornoseiten


 

 

Normale Arbeitnehmer würden ihren Arbeitsplatz gefährden, wenn sie während der Arbeitszeit Pornoseiten im Internet betrachten würden. Anders im Landgericht Osnabrück: Im Dialerprozess mussten sich die 10. Große Strafkammer mehre Webseiten mit erotischem Inhalt ansehen, weil ein Sachverständiger die Funktionsweise sogenannter Autodialer vorführen sollte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft den beiden verbliebenen Angeklagten (zwei Kollegen wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt) vor, durch den Einsatz von unerlaubten automatischen Einwahlprogrammen einen Schaden von 12 Millionen Euro verursacht zu haben. Der während des gesamten bisherigen Prozesses anwesende Sachverständige hatte zu Demonstrationszwecken mehrere Internetseiten rekonstruiert, die mit Autodialern verknüpft waren. Aus den Aufzeichnungen eines amerikanischen Internetarchivs hatte er mit Hilfe eines speziellen Programms ein Puzzle zusammengesetzt und ließ bereits geschlossene Webseiten wieder entstehen (way back Analyse). Anhand der, diesen Seiten zugrundliegenden Quelltexten konnte er zeigen, dass nach der Manipulation von Sicherheitszertifikaten unbemerkt kostenpflichtige Rufnummern angewählt wurden, deren Erlöse in die Taschen der Angeklagten geflossen sein sollen. Ob Teile des ergaunerten Geldes jetzt für die Zahlung einer Kaution von 200.000 € verwendet wurden, bleibt unklar. Fest steht: Auch der letzte Angeklagte befindet wieder auf freiem Fuß. Der gebürtige Lette muss seinen (abgelaufenen) Reisepass abgegeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Einer der bereits verurteilten Mittäter hatte ein umfängliches Geständnis abgelegt, dessen Aussagen sich der lettische Hauptangeklagte angeschlossen hatte. Insofern könnte der Prozess bald ein Ende finden. Doch die Staatsanwaltschaft besteht auf einer lückenlosen Aufklärung des Beziehungsgeflechtes, des Geldflusses und somit der Verantwortlichkeiten. Das führte auch zur Ladung eines dubiosen Zeugen aus der Schweiz, der den Angeklagten die verwendeten kostenpflichtigen Mehrwertnummern zur Verfügung gestellt hatte. Seine teure Anreise (ca. 900 Euro Flugreise) rechnete sich für das Gericht kaum. Der Mitinhaber diverser Firmen in der Schweiz und Lichtenstein mit Zweigstellen in Panama (wegen des geringen Steuersatzes) machte nur wenige präzise Angaben, die den Prozess betrafen. Ob diese korrekt waren, bezweifelte ein Verteidiger: „Ist es richtig, dass Sie wirklich 53 Jahre alt sind?“ Kleinlaut musste der teure Zeuge zugeben, dass er bereits ein Jahr älter sei.

Ex-Polizist demonstrierte mit Wasserflasche seine Gewichtsveränderung

Details
Erstellt am Freitag, 30. Juni 2006 02:00

Zeuge konnte den Angeklagten im Combi-Räuber Prozess nicht identifizieren

Regen Zuschauerzuspruch findet nach wie vor der Prozess vor dem Landgericht Osnabrück gegen einen vom Dienst suspendierten Polizeibeamten aus Papenburg, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft neun Verbrauchermärkte, eine Bank und eine Postfiliale überfallen zu haben. Erstmals wurde ein direkter Tatzeuge gehört. Ein Postbeamter war Opfer eines Überfalles am 22.02.2002 in Papenburg, der dem 45-jährigen Angeklagten zur Last gelegt wird. Am frühen Freitagmorgen, so berichtete der Zeuge, habe er wie immer den Hintereingang der Postfiliale öffnen wollen, als er von einem Unbekannten angesprungen worden sei, der ihn von hinten umfasste und ein Fahrtenmesser in seinen Nacken drückte. Der Täter habe sehr nervös gewirkt und sei erst im Inneren des Gebäudes ruhiger geworden. Aufgrund der massiven Gewaltandrohung habe er, so der Beamte, schließlich den Tresor geöffnet. Der Täter habe das dort befindliche Geld (einen fünfstelligen Betrag, Anm.Red.) in eine dunkle Plastiktüte gestopft. Er habe, so der 58-jährige Zeuge überlegt, ob er den Täter umstoßen solle, um ihn anschließend in der Postfiliale einzuschließen. Da dieser aber größer und kräftiger als er gewesen sei, habe er den Gedanken verworfen. So konnte der mit einem Regenponcho bekleidete, vermummte Täter unerkannt entkommen. Die Befragung des Zeugen richtete sich vornehmlich auf die Beschreibung des Täters. Daran beteiligte sich auch der Angeklagte. Er habe zur Tatzeit 130 Kg gewogen, führte Uwe A. aus und demonstrierte den Unterschied zu seinem derzeitigen Gewicht (100 Kg) mit Hilfe einer Wasserflasche: „Stellen Sie sich vor 30 von diesen Flaschen um meinen Bauch. Sah der Täter so aus?“ Letztlich ergaben die Nachfragen, ob der Täter einen halben Kopf oder mindestens einen halben Kopf größer gewesen sei, keine brauchbaren Ergebnisse. Der Postbeamte konnte nicht ausschließen, dass der Angeklagte nicht der Täter war, konnte ihn aber auch nicht identifizieren. Nach dem Tatzeugen wurde ein Amtsrichter gehört, der die erste richterliche Vernehmung nach der Verhaftung des Ex-Polizisten durchführte. Der Angeklagte habe die Taten bestritten und diverse Albis angeführt. Mal sei er zur Tatzeit auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen, dann in seinem Dienstzimmer bei der Polizei. Mehrmals sei er von Zeugen zwar auch in unmittelbarer Tatortnähe, aber unmaskiert gesehen worden. Der Prozess wird am 17.07.06 fortgesetzt. Vier Polizisten und sieben weitere Personen stehen auf der Zeugenliste.

Dialer Prozess: Zwei Urteile nach abgetrennten Verfahren

Details
Erstellt am Freitag, 16. Juni 2006 02:00

„Außerordentlich fiese Methoden zum Geld scheffeln“ - Telekom verdiente mit

Der letzte Verhandlungstag im Dialer Prozess vor dem Landgericht Osnabrück ist für den 5. September angesetzt, doch für zwei der vier Angeklagten ist das Verfahren bereits beendet. Es war nach ihren „allumfassenden Geständnissen“ abgetrennt worden. Jan A. und Ralf K. wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetruges zu 22, bzw. 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Beide verzichteten auf Rückzahlungen von sichergestellten Geldbeträgen und Herausgabe mehrerer Rechner. Die Summe von 113.000 € soll für die Entschädigung der geprellten Internetnutzer verwendet werden, soweit sich diese gemeldet haben. Während die beiden verurteilten Bandenmitglieder von der Staatsanwaltschaft der mittleren, bzw. unteren Ebene des Netzwerks zugeordnet wurden, soll es sich bei den beiden verbliebenen Angeklagten um die Chefs handeln. Einer von ihnen, der aus Lettland stammende Edward B. akquirierte in Riga einen Programmierer, der für ihn in einem eigens angemieteten Büro die sogenannten Autodialer baute, welche in der letzten Version für einen Internetnutzer völlig unbemerkt eine kostenpflichtige Verbindung herstellte, die dann über die Deutsche Telekom abgerechnet wurden. Nicht nur die Telekom verdiente gut an den illegalen Machenschaften der Internetbetrüger. Edward B. und sein Kollege Jörg H. sollen Millionenbeträge erwirtschaftet haben. Insgesamt wird der Schaden auf 12 Millionen Euro beziffert. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich die Beweisführung äußerst schwierig da. Von den geprellten Telekom-Kunden meldeten sich nur wenige. Auf ihren Rechnern fanden sich kaum Spuren der illegalen Dialer, weil diese so programmiert waren, dass sie sich selbst löschten. Allerdings verwandelte sich dabei ein letzter Rest in eine TMP-Datei, die von einem Sachverständigen letztlich doch entdeckt wurde. Er fand auch heraus, dass der Löschvorgang den Verlauf der besuchten Internetseiten (Internet-Historie) erfasste. Manche der Autodialer wählten sich erst mit einer Zeitverzögerung ein, um auf falsche Webseiten zu verweisen. Alles diente nur dem Zweck unentdeckt zu bleiben. Die von einem der Angeklagten angeführte Begründung, die Veränderungen seien aus „sportlichem Ehrgeiz“ erfolgt, bezeichnete der Staatsanwalt als „extrem verniedlichend“. Die außerordentlich fiesen Methoden hätten nur ein Ziel gehabt: Geld zu scheffeln.

Ex Polizist bestreitet weiterhin Raubüberfälle.

Details
Erstellt am Montag, 12. Juni 2006 02:00

120 vorbereitete Fragen an ehemaligen Kollegen: „Haben Sie eine Gehirnleistungsschwäche?“

Eine längere Einlassung des Angeklagten und ein anschließender Befragungsmarathon, dem sich ein Polizeibeamter stellen musste, kennzeichneten den dritten Tag im Prozess gegen den Ex-Polizisten Uwe P. aus Papenburg vor dem Landgericht Osnabrück. Einen versuchten Überfall und 11 vollendete Raubüberfälle auf Verbrauchermärkte und zwei Banken, sowie Unterschlagungen im Dienst wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Nachdem der Angeklagte bereits am ersten Tag beteuert hatte, keinen der Raubüberfall begangen zu haben, bestritt er erneut der „Combi-Räuber“ zu sein. Anhand des ihm zur Last gelegten vierten Überfalles auf einen Combi-Markt versuchte er nun zu beweisen, dass er ein Alibi gehabt hätte. Er sei zur Tatzeit in einer nahegelegenen Bäckerei gewesen und erst nachdem er dort von dem Überfall erfahren habe zum Tatort geeilt. Er zweifelte die, von der Polizei durchgeführte Weg-Zeit-Messung an. Folge man der Polizeitheorie, so seien ihm 45 Sekunden geblieben, um seine Beute zu verstecken, seine Kleidung zu wechseln und in der Bäckerei zu bestellen. Dieses sei unmöglich. Da aber, so der Ex-Polizist, der Weg des Täters noch wesentlich länger gewesen sei, als von der Polizei behauptet, bestünde überhaupt keine Möglichkeit an beiden Orten gewesen zu sein. Darüber hinaus habe ein Fährtenhund einen völlig anderen Weg angezeigt, als den zur Bäckerei. Diese Spur habe sich an einem Taxistand verloren. Nach seiner längeren, gut vorbereiteten Einlassung unterzog er einen der Polizeibeamten, die gegen ihn ermittelt hatten einer Befragung, die er fälschlicherweise als „Vernehmung“ bezeichnete. Daran beteiligten sich auch seine beiden Verteidiger, eine junge Anwältin aus Osnabrück und ein Anwalt aus Lingen. Ein Kreuzverhör, sei laut Strafprozessordnung nicht zulässig, rügte der Vorsitzende der Strafkammer die Vorgehensweise der drei Fragensteller. 120 Fragen hatte allein der Angeklagte vorbereitet. Doch er konnte nicht alle stellen, denn der, dem Fragenbombardement ausgesetzte Beamte wies auffallend viele Erinnerungslücken auf, obwohl die letzte Tat erst 6 Monate zurück liegt. Ausweichend, stockend und zunehmend bockiger werdend antwortete er oftmals:“ Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Das brachte den Verteidiger aus Lingen in Rage. Seine rhetorische Frage: „Haben Sie eine Gehirn-Leistungsschwäche?“ wurde vom Vorsitzenden des Gerichts als unzulässig zurückgewiesen. Auch seinem Richterkollegen erschienen die Fragen bezüglich der Aussagen von vernommenen Zeugen überflüssig:„Warum fragen Sie nicht die Zeugen selber?“ Von 83 geladenen Zeugen wurde bisher lediglich sechs gehört. Es erscheint angesichts der Verteidigungsstrategie fraglich, ob sich das geplante Ende des Prozesses am 23.10.2006 einhalten lässt. Der nächste Termin jedenfalls steht fest: Donnerstag, den 29.06.2006 um 9 Uhr.

Dialerbetrug: Internationales Firmengeflecht. Schritt für Schritt in die Illegalität

Details
Erstellt am Dienstag, 06. Juni 2006 02:00

„Manche waren zickig. Nur jeder Dritte bei Vollmond“

 Der Prozess vor dem Landgericht Osnabrück wegen Internetbetrügereien mit Hilfe von Autodialern entwickelt sich immer mehr zu einer Expertenrunde. Vier Angeklagte müssen sich verantworten, weil sie laut Anklage durch den Einsatz von manipulierten Einwahlprogrammen (Dialern) 12 Millionen Euro ergaunert haben sollen. Der Staatsanwalt musste sich vor Prozessbeginn durch 30.000 Seiten Aktenmaterial wühlen, um zu klären, was legal und was illegal war. Und auch dem Gericht und den Anwälten blieb nicht anderes übrig als sich schlau zu machen. Das Gericht informierte sich bei Experten, die Anwälte hatten ihre Mandanten. Alle vier haben umfangreiche Geständnisse abgelegt und zeigen sich kooperativ. Auf Nachfragen des Gerichts antworten sie mitunter in langen Erklärungen, die gespickt sind von Fachbegriffen. Ein Sachverständiger verfolgt den Prozess und wird an einem der nächsten Tage sein Gutachten präsentieren. Bevor sich die Gruppe 2001, natürlich übers Internet kennen lernte, waren die Angeklagten jeweils als Einzelunternehmer seriös tätig. Einer baute Internetseiten und verdiente an den von ihm erzeugten Kundenstrom (traffic). Zwei der Mitangeklagten beschäftigten sich mit Abrechnungssystemen im Internet, der vierte hatte sich vom Krankenpfleger auf Programmierer umschulen lassen. Nach ersten Kontakten knüpften sie ein internationales Firmennetz: Geschäftspartner und Konten in den USA, Programmierer in Osteuropa. Schritt für Schritt dann der Weg in die Illegalität. Getrieben von der Aussicht auf immer größere Gewinne, veränderten sie legale Dialer durch Weglassen von Kostenhinweisen und Abschaltmöglichkeiten oder durch Veränderungen von Sicherheitszertifikaten soweit, dass ein Internetnutzer, der, absichtlich oder zufällig, auf eine Erotikseite gelangte, überhaupt nicht mehr mitbekam, dass seine reguläre Verbindung gekappt und eine neue, kostenpflichtige aufgebaut wurde. Die zuletzt durch ein eigens erstelltes Windows-Programm bearbeiteten Dialertypen wurden sowohl bei Kunden eingesetzt, wobei man mitverdiente, als auch auf eigene Seiten eingebaut. Manche ihrer Kunden seien „zickig“ gewesen. Sie duldeten es nicht, dass jeder, der ihre Seiten besuchte einen Autodialer auf seinen Rechner lud. „Bei manchen durfte es nur jeder Dritte, bei Vollmond sein,“ kommentierte einer der Angeklagten diese Zurückhaltung. „Der hatte ein Unrechtsbewusstsein,“ entgegnete ihm der Vorsitzende der Strafkammer. Andere Internetportale seien regelrechte „Dialerschleudern“ gewesen, schilderte ein Angeklagter. Für diese Kunden habe man maßgeschneiderte Angebote erstellt. So sei auch mit einem „Blocktarif“ experimentiert worden. Statt eines Minutentarifs (1,86€/min) sei jedem zehnten Besucher für eine einmalige Einwahl 45 Euro berechnet worden. Um den damit verbundenen Betrug zu relativieren, fügte er hinzu:“ Dafür durfte er aber auch 24 Stunden das Angebot nutzen.“ Das wäre immerhin billiger gewesen, als wenn die Zeit in Minuten abgerechnet worden sei.

Ex-Polzist: Erst Geständnis. Dann Widerruf.

Details
Erstellt am Donnerstag, 01. Juni 2006 02:00

Nach dem Biss ins Pausenbrot tauchte der Räuber auf

Am zweiten Tag im Verfahren gegen den Expolizisten Uwe. P aus Papenburg, der sich vor dem Landgericht Osnabrück wegen 11 Raubüberfällen und Unterschlagung verantworten muss, wurden vier Polizeibeamte gehört. Sie waren an der Festnahme des 45-jährigen Familienvaters, nach dessen erfolglosen Versuch einen Supermarkt in Dörpen zu überfallen, beteiligt. Nachdem in der Region um Pappenburg seit Februar 2002 neun Supermärkte überfallen worden waren, hatte das Landeskriminalamt (LKA) eine Fallanalyse erstellt. Daraus ergab sich, dass der Täter jemand sein musste, der interne Kenntnisse hatte. Nach der Installation von technischen Anlagen in verschiedenen Supermärkten, die unter anderem dafür sorgen sollten, die Stimme des Täters aufzuzeichnen, wurden im November 2005 auch Observationen von Märkten durchgeführt. Dabei fiel unter anderem das Auto des Angeklagten auf. Am Abend des 29.11.2005 wurden zwei Märkte beobachtet. Am Lidl-Markt in Aschendorf tauchte um 19.20 Uhr ein dunkeler Opel auf. Das Fahrzeug, welches dem Angeklagten gehörte, verschwand kurz darauf wieder. Zur selben Zeit hatten sich zwei Beamte vor einem Lidl-Markt in Dörpen aufgebaut. Aus 150 m Entfernung beobachteten sie, der eine mit einem Fernglas, den Eingangsbereich. Als um 20 Uhr die Kassiererinnen die Kassen räumten, dachten die Beamten an einen Abbruch der Observation. Kurz nachdem einer der Beamten zweimal in sein mitgebrachtes Pausenbrot gebissen hatte, tauchte vor dem Laden eine Person auf. Diese zog sich etwas über den Kopf und wollte ins Ladeninnere. Doch die Automatiktüren öffneten sich nicht mehr. Unverrichteter Dinge entfernte sich die Person. Alarmiert folgten die Polizisten dem Unbekannten und stießen schon bald auf den mittlerweile in seinem Auto sitzenden Uwe P., dem sie unauffällig folgten. Per Telefon wurden die Kollegen in Aschendorf verständigt, die ebenfalls die Verfolgung aufnahmen. Im Ortsgebiet von Papenburg erfolgte dann der Zugriff und die Festnahme. Den Vorschlag die Vernehmung in seinem Dienstzimmer des Verhafteten durchzuführen, hielt sein Kollege für „etwas unglücklich“.

Alle vier Beamten schilderten, das der Angeklagte die Überfälle auf die Märkte zugegeben habe. Und nicht nur das: Er gestand noch zwei weitere Überfälle, die bis dato dem sogenannten Combiräuber nicht zugeordnet worden waren. Darüber hinaus gab er einen Hinweis auf ausländische Banknoten im Kofferraum seines Fahrzeuges, wo sich auch ein Regenponcho befand, der beim Überfall auf eine Poststelle verwendet worden war. Die sichergestellten Banknoten entsprachen in der Stücklung und der Geldsumme genau den beim Überfall auf die Volksbank in Steinbild erbeuteten. Der Abgleich des Ponchos mit Lichtbildern einer Überwachungskamera durch das LKA ergab eine hohe Übereinstimmung. Der festgenommene Kollege habe als Grund für seine Taten Verluste durch Aktiengeschäfte und veruntreute Gelder genannt, die er zurückzahlen wolle. Als weiteren Beleg für seine Täterschaft würden Vermögensfahnder dahinter kommen, dass immer kurz nach den Überfällen Einzahlungen von ihm auf sein Konto getätigt worden seien. Von alldem wollte der Angeklagte, der in der Nacht nach Lingen gebracht worden war, am nächsten Morgen nichts mehr wissen. Was er gestern gesagt habe, sei nicht richtig, habe er einem der Beamten gesagt. Er wollte vorerst nur mit einem Anwalt sprechen.

Die Befragung der Zeugen durch den Verteidiger glich phasenweise einem Verhör und stellte die Geduld des Gerichtes und der Zuhörer auf eine harte Probe. Der Rechtsanwalt versuchte aus vermeintlichen Widersprüchen und Lücken in den Aussagen der Beamten einen Beleg dafür zu finden, dass deren Gesprächsprotokolle fehlerhaft seien.

Dialerprozess: Wildweststimmung in der Branche

Details
Erstellt am Montag, 22. Mai 2006 02:00

Schadenssumme von 12 Millionen Euro wird bestritten

 

Schwurgerichtsaal des Landgerichtes Osnabrück. Tag zwei im Autodialerverfahren. Angeklagt vier Männer, die zwischen 2002 und 2005 durch den Einsatz von illegalen Autodialern 12 Millionen Euro im Internet ergaunert haben sollen. Gehört werden sollte eine Sachverständiger, der schon während der Ermittlungen der Polizei gegen die vier Angeklagten als Fachberater tätig war. Doch dazu kam es nicht. Erst fiel die ohnehin betagte Tonübertragungsanlage im großen Schwurgerichtssaal völlig aus, dann stellte der Anwalt des Hauptbeschuldigten Edward B. einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen. Dieser sei nicht mehr neutral, da er während der Ermittlungen nicht nur Computer ausgewertet, sondern aktiv eigene Ermittlungen angestellt habe. Außerdem soll er bei Vernehmungen dabei gewesen sein. Genau dieses sei ihm aber nach § 80 der Strafprozessordnung gestattet, erwiderte der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer in seiner Begründung zur Ablehnung des Antrages. Nun wäre der Weg frei gewesen, den Sachverständigen, der eigens aus Senden bei Münster angereist war, zu hören. Doch er musste weiterhin warten. Verlesen wurde der zweite Teil einer Einlassung von Edward B. in der er die Schadensumme bestritt. Er gestand den Einsatz von Autodialern, die für den Internetnutzer unbemerkt hohe Telefonkosten verursachten. Die errechnete Summe sei aber deshalb falsch, weil Kennnummern von Dialer sowohl legal, als auch illegal genutzt worden sein. Er habe, so der 29-Jährige dazu beigetragen das Sicherheitszertifikate auf PCs von Nutzern legaler Dialer hinterlegt worden seien. Dieses sei aber nicht, wie es in der Anklageschrift stünde, in der Absicht geschehen, später illegale Dialer unbemerkt installieren zu können. Er stellte sich dann als reuigen Sünder dar, der zwar wusste, dass er sich strafbar machte, aber durch Kundenwünsche veranlasst worden zu sein, immer ausgefeiltere Betrugsdialer zu entwickeln. Nach seinen Ausführungen erwarteten die Zuhörer des Prozesses nun die fachkundigen Erläuterungen des Sachverständigen. Dazu kam es nicht, denn nun wollte sich auch Jörg H. aus Paderborn äußern. Nachdem er am ersten Prozesstag selbst geschwiegen und erst mal die Einlassungen seiner Mitangeklagten verfolgt hatte, verlas er nun eine 21-seitige Erklärung an deren Ende er zugab, andere Menschen finanziell geschädigt zu haben, was er bedauere. Er schilderte seinen Werdegang vom Marketingberater zum Internetbetrüger. Zuerst habe er mit seiner Firma mediapeople-GmbH Kunden beraten, die Mehrwertnummern und das sogenannte onlinepayment (anonymes Zahlungsverfahren im Internet) einsetzten wollten. Das sei alles ganz seriös gewesen, bis er dann 2001 Edward B. und dessen Geschäftspartner kennen gelernt habe. „Es herrschte eine regelrechte Wildweststimmung“, schilderte er die damalige Stimmung in der Branche. Nach und nach sei es dann durch die Herstellung eigener Dialer und deren Manipulation zum Betrug nichtsahnender Internetsurfer gekommen. Dabei habe man auch auf die verstärkte Berichterstattung in den Medien reagiert. So wurde eine vom Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zur Verfügung gestellte Dialerwarnsoftware schon nach kurzer Zeit durch eigene Programme ausgeschaltet.

Nach einer weiteren Erklärung des Angeklagten, Jan A., der sich gegen die Beschuldigungen seiner Mitangeklagten verwahrte, war der Prozesstag beendet. Der Sachverständige reiste unverrichteter Dinge wieder ab. Er wurde für den nächsten Prozesstag am 1.6.2002 erneut vorgeladen.

Fehlende Räumlichkeiten in Papenburg

Details
Erstellt am Montag, 22. Mai 2006 02:00

Prozess gegen Ex-Polizisten wird in Osnabrück fortgesetzt

Fehlende Räumlichkeiten in Papenburg und ein zu großer organisatorischer Aufwand veranlassen das Landgericht Osnabrück den Prozess gegen einen Ex-Polizisten nun doch, anders als angekündigt, in Osnabrück fortzusetzen. Wegen der großen Zahl von 83 geladenen Zeugen hatte die Staatsanwaltsschaft beantragt, den Prozess gegen den aus Papenburg stammenden mutmaßlichen Bankräuber dort fortzusetzen. In seiner Heimatstadt und der näheren Umgebung soll er laut Anklage insgesamt 11 Verbrauchermärkte und 2 Banken überfallen haben. Am 31.05.06 muß die 10. große Strafkammer also nicht mit einem Bus auf Reisen ins Emsland gehen, sondern kann wie gewohnt den großen Schwurgerichtssaal (272) im Landgericht Osnabrück nutzen.

„Das Böseste was das Internet je gesehen hat“

Details
Erstellt am Montag, 15. Mai 2006 02:00

Einer der größten Autodialer Prozess in Deutschland - 12 Millionen Euro Schaden

 

Zwei Anzeigen aus Osnabrück wegen eines Internetbetruges hatten für das Landgericht Osnabrück weitreichende Folgen: 30000 Seiten Anklageschrift - einer der größten Prozesse dieser Art in Deutschland. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten jetzt zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen vier Männer aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 26 bis 37 Jahren. Wegen der „technisch außerordentlich komplizierten Materie“ hatte der Vorsitzende der Strafkammer für seine beiden Berufskollegen und die beiden Laienrichter Nachhilfe organisiert. Ein Fachmann hatte sie in die Welt Computertechnologie, des Internets und vor allem der Dialer eingeführt. Spezielle Einwahlprogramm (Dialer) wurden von den Angeklagten erst legal und von 2002 bis 2003 als sogenannte Autodialer illegal eingesetzt. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf 12 739 000 €. Bezahlt wurde die Summe von vielen Internetnutzern, die sich die Programme ohne ihr Wissen und Zutun auf Erotik- und Pornoseiten im Netz „eingefangen“ hatten. Drei der vier Angeklagten (2 von ihnen sitzen in U-Haft) zeigten sich am ersten Verhandlungstag geständig, machten allerdings widersprüchliche Angaben zu ihren Tatbeiträgen. Jan A. aus Paderborn schildert sich als jemand, der als Zulieferer von Kundenverkehr (Traffic) im Netzwerk für die Gruppe tätig gewesen sei. Seine Aufgabe war es möglichst viele User (Nutzer) auf kostenpflichtigen Seiten zu locken. Dieses wurde vom, in Lettland geborenen Hauptangeklagten, Edward B. bestritten. Als „Platzhirsch“ stellte er seinen Mitangeklagten dar: „Jan hätte sogar seine Großmutter verkauft, wenn der Preis gestimmt hätte.“ Nachdem das anfängliche Geschäft mit sogenannten legalen Dialern, bei denen noch Sicherheitsabfragen und Preishinweise erschienen, nicht mehr so gut lief, entschloss man sich „zur Steigerung des Geschäftsvolumens“. Man veränderte durch Umprogrammierung der Quelltexte die Einwahlprogramme so, dass die User überhaupt nicht mehr mitbekamen, dass ihre ursprüngliche Verbindung gekappt und eine neue, kostenpflichtige installiert worden war. Die Preise pro Minute betrugen anfänglich 1,86 €. Später wurde bei der ersten Einwahl auch schon mal 45 € fällig. Ein weiterer Angeklagte, Ralf K., war für die Statistik zuständig. „Das lief in Echtzeit, so dass wir jederzeit sehen konnte, wie viele User, wie lange in den Verbindungen waren,“ schilderte der ehemalige Krankenpfleger aus Essen seinen Beitrag. Zuletzt habe er durch Batchprozesse (Stapelverarbeitung) zertifizierte Dialer in wenigen Stunden zu 4000 illegalen umgearbeitet. Zum Teil handelte es ich dabei um Programme in unsichtbaren Frames (Webseiten-Rahmen), die 0 mal 0 Pixel groß gewesen seien. Um deren Installation zu ermöglichen wurden Sicherheitslücken (vornehmlich beim Internet-Explorer) ausgenutzt, Registrierungen verändert und gängige Warnprogramme ausgeschaltet. Dabei war es der Tätergruppe letztlich egal, ob weiterhin Porno- oder andere Seiten angezeigt wurden. Ihnen ging es um die möglichst lange Aufrechterhaltung der teuren Verbindung. Durchschnittlich sei jeder User 8 Minuten geblieben, am Tag kamen so bis zu 5000 abzurechnende Minuten zusammen. Wenn überhaupt Beschwerden die Adressaten erreichten, wurden die Kunden erst abgewimmelt oder später durch Rückerstattung ruhiggestellt. Weil die Konkurrenz nicht schlief und der Erotikmarkt 2002 regelrecht mit Dialern überflutet worden sei, sei es, so Edward B., zu einem regelrechten Wettrüsten gekommen. Dabei sei Jan A. die treibende Kraft gewesen. Osteuropäische Programmierer hätten ihn mit immer ausgeklügelteren Programmen versorgt, die auf sein Beteiben hin entwickelt wurden. Jan habe von sich selbst behauptet: “Manche meiner Ideen sind das Böseste, was das Internet je gesehen hat.“

Mit Brötchentüte zum Überfallort? Ex-Polizist leugnet Überfälle -23 Prozesstage des Landgerichts Osnabrück vermutlich in Papenburg

Details
Erstellt am Freitag, 19. Mai 2006 02:00

Nachbar des Angeklagten war Filialleiter einer überfallenen Bank

War er ein Trittbrettfahrer? Ein Nachahmungstäter? Hat er nur einen erfolglosen Versuch eines Raubüberfalles  unternommen? Oder hat der mittlerweile vom Dienst suspendierte ehemalige Polizeikommissar Uwe-Andreas P. aus Papenburg tatsächlich 11 Raubüberfälle begangen? Diese Fragen beschäftigt seit Donnerstag, den 18.05.06 die 10. Strafkammer des Landgerichts Osnabrück. Die Anklageerhebung ist deutlich: In der Zeit zwischen Februar 2002 und November 2005 soll der jetzt 45-jährige Uwe-Andreas P. fünf Combi-Märkte, vier Lidl-Märkte, einen Aldi-Markt, sowie zwei Banken überfallen haben und dabei 158000 € erbeutet haben. Mal mit einem Messer, meistens aber mit einer Pistole bewaffnet, habe er, so die Anklage, die Tatorte maskiert betreten und Angestellte zur Herausgabe von Bargeld gezwungen. Er zwang das Personal zur Öffnung von Tresoren und verlangte Geld aus den Kassen. Neben diesen Taten soll der Angeklagte Vollstreckungsgelder veruntreut haben, die ihm dienstlich überreicht wurden. 32 mal habe er Beträge zwischen 53 € und 2200 € entgegen genommen, aber nicht, oder erst verpätet an das Amtsgericht Papenburg weitergereicht. Bei seiner Verhaftung fehlte ein Betrag von 11300 €. Diese Taten gestand der ehemalige Polizist:“Eine Riesendummheit.“ Die Überfälle aber, so der Angeklagte in einer Grundsatzerklärung zu Beginn der Verhandlung, habe er nicht begangen:“ Ich bin unschuldig. Das wird der Prozess beweisen“. Zu den einzelnen Tatvorwürfen wollte sich der Angeklagte am ersten Prozesstag nicht äußern. In einer im Gerichtssaal gezeigten Videoaufzeichnung seiner richtlichen Vernehmung gestand er ein, sich dienstlich für die Überfälle im Emsland interessiert zu haben. Auch habe er wegen seiner finanziellen Engpässe überlegt einen Banküberfall zu machen und sich hierfür Requisiten besorgt, die auf den sogenannten Combi-Räuber hinweisen sollten: „Ich wollte eine falsche Fährte legen.“ Er habe aber weder den Banküberfall durchgeführt, noch sei er in der Lage gewesen den Lidl-Markt in Dörpen zu berauben. Hier war er am 29.11.2005 kurz nach 20:00 Uhr von Kollegen festgenommen worden. „Ich habe den Versuch abgebrochen. Ich konnte es nicht!“, beteuerte der Ex-Polizist in seiner Videovernehmung immer wieder. Er nutzte die eingestandenen Veruntreuungstaten, um sich von den wesentlich schwereren Vorwürfen der mehrfachen räuberrischen Erpressung zu entlasten. „Es ist doch unlogisch, wenn ich die Gefahr der Entdeckung bei der Veruntreuung im Dienst eingehe, wenn ich anderseits 160000 € bei den Überfällen erbeutet hätte.“ Für jeden der Tattage habe er ein Alibi. Mal war er mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einer Freundin, mal beim Kegeln und dann wiederum in seinem Dienstzimmer, als die Überfälle geschahen. Bei einem weiteren Überfall sei er beim Einkaufen in einer Bäckerei gewesen, als eine Frau aufgeregt das Geschäft betreten habe und berichtete, dass gerade der nahegelegenen Combi-Markt überfallen worden sei. Er sei dann, so Uwe-Andreas P., mit der Brötchentüte in der Hand zum Tatort geeilt. Für den Prozess, der voraussichtlich in Papenburg fortgesetzt wird (31.05), sind 23 Verhandlungstage angesetzt. 84 Zeugen sind geladen. Es werden die finanzielle Situation des Angeklagten durchleuchtet, die Alibis überprüft und Tatzeugen gehört werden. Unter ihnen ein ehemaliger Nachbar des Angeklagten, Filialleiter der Volksbank, die der Angeklagte überfallen haben soll.

Pressemitteilung des Landgerichts zur Panik im Hühnerstall

Details
Erstellt am Freitag, 12. Mai 2006 02:00

„Panik im Hühnerstall durch überfliegenden Heißluftballon?“

In dem vor dem Einzelrichter der 5. Zivilkammer am 27.03.2006 verhandelten Rechtsstreit zwischen einem im Amtsgerichtsbezirk Nordhorn ansässigen Landwirt  und einem niederländischen Ballonfahrer hat die Kammer heute einen Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss verkündet.

 

Weiterlesen: Pressemitteilung des Landgerichts zur Panik im...

Weitere Beiträge...

  1. Ach du Schreck - da blieben die Eier weg
  2. Schizophrener jagte mit Samurai-Schwert Polizei
  3. Kein Bandenkrieg in Osnabrück.
  4. Urteil im Rockerprozess: Notwehr rechtfertigt Schüsse mit illegaler Waffe - Freispruch
  5. Warnschuss heißt: Greift mich nicht an! Haut ab!

Seite 39 von 42

  • Start
  • Zurück
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • Weiter
  • Ende

Powered by Joomla!®