Ach du Schreck - da blieben die Eier weg
- Details
- Erstellt am Dienstag, 28. März 2006 02:00
Niederländischer Heißluftballon löste Panik auf Hühnerfarm aus
Ein ungewöhnliche Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Osnabrück: Bauer Hendrik-Jan Esschendahl verlangt von einem niederländischen Heißballonfahrer Schadenersatz, weil dieser bei der Überfahrt seines Bauernhofes bei Wilsum (Nordhorn) 20000 Hühner so erschreckt habe, dass diese wenige Tage später das Eierlegen fast einstellten.
Schizophrener jagte mit Samurai-Schwert Polizei
- Details
- Erstellt am Dienstag, 14. Februar 2006 01:00
Achtzig jähriges Einbruchsopfer kann nicht mehr schlafen
Der 47-jährige Angeklagte, der sich seit Montag vor dem Landgericht Osnabrück wegen versuchten Mordes zu verantworten hat, wirkt nicht furchteinflössend, eher gutmütig, sanft und kindlich naiv. Und trotzdem hat er durch seine Tat am 30. Juni des vergangenen Jahres ein älteres Ehepaar in Todesangst versetzt.
Weiterlesen: Schizophrener jagte mit Samurai-Schwert Polizei
Kein Bandenkrieg in Osnabrück.
- Details
- Erstellt am Freitag, 09. September 2005 02:00
Nach dem Freispruch blieb es ruhig
Bandidos-Chef Wolfgang E. war über seine Rehabilitierung sichtlich erleichtert, auch wenn seine wirtschaftliche Existenz durch den Prozess zerstört wurde und es sicherlich sehr schwer sein werde, wieder Fuß zu fassen. Er befürchte keine weiteren Auseinandersetzungen, um das neue Clubheim der Outlaws. Es habe sich in Osnabrück auch nicht um einen Bandenkrieg gehandelt: „Wir haben aus den Vorfällen in Skandinavien gelernt,“ so Wolfgang E. Es sei sicherlich sinnvoll ein Versöhnungstreffen mit den Outlaws anzustreben. Er bedauere den Tod von Willi B ausdrücklich, wollte aber nicht ausschließen, ähnlich zu handeln, wenn seine Familie bedroht sei. Vor dem Landgericht wurde der Rockerpräsident von 80 seiner Bandidos mit Beifall empfangen. Vom Motorradclub Outlaws war niemand zu sehen. Vorsorglich zeigte die Polizei in großer Stärke im gesamten Stadtgebiet Präsenz und folgte dem Tross der Motorradfahrer bis zu ihrem Vereinsheim nach Belm, wo der Freispruch ausgiebig gefeiert wurde.
Urteil im Rockerprozess: Notwehr rechtfertigt Schüsse mit illegaler Waffe - Freispruch
- Details
- Erstellt am Freitag, 09. September 2005 02:00
Urteil im Rockerprozess: Notwehr rechtfertigt Schüsse mit illegaler Waffe - Freispruch
Grundlose Prozessverschleppung auf Kosten der Staatskasse?
Lange Gesichter beim Staatsanwalt und den Vertretern der Nebenklage – Freude bei den Angeklagten und deren Verteidigern. Der wegen Totschlages angeklagte Präsident des MC Bandidos Osnabrück, Wolfgang E. wurde vom Landgericht Osnabrück lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Sein mitangeklagter Sohn wurde vom Vorwurf des versuchten Totschlages freigesprochen. Seit Januar dieses Jahres hatte die große Jugendstraffkammer an 26 Prozesstagen gegen den 46-jährigen Wallenhorster und sein Sohn verhandelt. Nach Auffassung der Verteidiger, aber auch unbeteiligten Prozessbeobachtern sei das Verfahren grundlos verschleppt worden und hätte bereits im März beendet sein können. Denn schon damals hatte die Kammer den bis dahin Inhaftierten auf freien Fuß gesetzt, weil seiner Darstellung, er habe zwei tödliche Schüsse aus Notwehr abgegeben, nicht zu widerlegen seien.
Mit immer neuen Beweisanträgen hatten der Staatsanwaltschaft und vornehmlich die vier Vertreter der Nebenklage versucht diese Einlassung des Hauptangeklagten zu erschüttern. Noch in ihren Schlussplädoyers hatten sie insgesamt zehn Hilfsbeweisanträge gestellt, die allesamt vom Gericht als ungeeignet zurückgewiesen wurden. Nach Auffassung des Gerichtes reduziert sich das eigentliche Tatgeschehen auf den Moment, als das später getötete Mitglied des MC Outlaws Willi B. mit erhobenem Axtstil auf den Angeklagten zugesprungen sei. In diesem Augenblick habe Wolfgang E. aus Notwehr das Recht gehabt zur unmittelbaren Gefahrenabwehr von seiner illegalen Schusswaffe Gebrauch zu machen. Er habe weder fliehen, warnen oder Hilfe holen können. Auch habe ihm kein anderes Verteidigungsmittel zur Verfügung gestanden. „Ob es schlau war, dass Haus zu verlassen“, so die Vorsitzende Richterin: „sei dahingestellt.“ Wolfgang E. habe nach den Tritten der Outlaws gegen die Tür seines Reihenhauses in Wallenhorst eine Angriff auf seine Familie vermutet und das Recht gehabt, nachzusehen, ob ein weiterer Angriff zu erwarten sei. In dem Absuchen der häuslichen Umgebung habe somit keine Absichtsprovokation bestanden. Der mitangeklagte Sohn habe den von ihm eingeräumten Tritt gegen Willi B. in Nothilfe für seinen Vater getätigt. Mithin seien beide Angeklagten freizusprechen. Die Kosten des Verfahrens (weit über 100000 €) trägt die Staatskasse. Das Urteil wurde von den im Saal anwesenden 40 Bandidos erstaunlich ruhig aufgenommen. Zwar hatte das Gericht angekündigt ebenso viele Outlaws in den Saal zu lassen, doch diese kamen zu spät.
Warnschuss heißt: Greift mich nicht an! Haut ab!
- Details
- Erstellt am Montag, 05. September 2005 02:00
Plädoyers im Rockerprozess: Drei Verteidiger beantragen Freispruch für Vater und Sohn
Der Hauptangeklagte im Rockerprozess Wolfgang E. und sein mitangeklagter Sohn Boris hoffen nach den Plädoyers ihrer Verteidiger auf einen Freispruch. Eloquent und gut vorbereitet widerlegten die drei Rechtanwälte vor dem Landgericht Osnabrück die verschiedenen Theorien der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Der Verteidiger von Boris E., Thomas Klein versuchte die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen der Anklage zu erschüttern und bezeichnete dessen Aussage als nur bedingt beweiskräftig, da er sich geweigert habe, auf die Fragen der Verteidiger zu antworten. In einem Exkurs bemühte Klein eigens die europäische Menschrechtkonvention, in der jedem Beschuldigten ein Fragerecht eingeräumt würde. Darüber hinaus sah er in den objektiven Beweisen keinen Beleg dafür, dass sein Mandant mit einem Baseballschläger auf den am Boden liegenden Willi B. eingeschlagen habe. Der kurze Angriff – ein Tritt in die Körperseite – sei durch die Notwehrlage in der sich Boris E. befunden habe, gerechtfertigt gewesen. So sah es auch der Wahlverteidiger Frank Otten für seinen Mandanten, den Rockerpräsidenten Wolfgang E. Nach seiner Auffassung hätte der Prozess schon im Frühjahr kurz nach dessen Haftentlassung beendet werden können, denn damals habe die Kammer festgestellt, dass nach umfangreicher Beweisaufnahme kein dringender Tatverdacht mehr bestünde und eine Notwehrlage des Angeklagten nicht zu widerlegen sei. Danach habe die Nebenklage immer wieder neue Theorien über den Tathergang entwickelt, die allesamt unbewiesen seien.
Diese Theorien, so der Pflichtverteidiger Jens Meggers in seinem Plädoyer, seien reine Phantasiegeschichten und eine Zumutung für das Gericht. „Alle objektiven Beweise stützen die Einlassung von Wolfgang E.,“ hielt Meggers der Gegenseite vor. Sowohl der Gerichtsmediziner, wie auch der Schusswaffensachverständige und die Auswertung der DNA Spuren habe ergeben, dass dessen Tatversion nicht zu widerlegen sei. In der zugespitzten Situation, als Willi B. mit einem erhobenen Axtstil auf Wolfgang E. zugestürmt sei, habe sich dieser in einer konkreten Notwehrlage befunden und durfte zur unmittelbaren Gefahrenabwehr die mitgeführte Pistole benutzen. So hätte es auch der Bundesgerichtshof im Jahre 2000 in einem ähnlich gelagerten Fall (BGH 3StR 331/00) entschieden. Danach habe der Angeklagte selbst im Falle einer verschuldeten Provokation von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen dürfen. Allerdings habe sein Mandant durch die Abgabe eines Warnschusses deutlich gemacht, das er keinen Angriffswillen gehabt habe. Meggers: „Ein Warnschuss heißt: Haut ab. Greift mich nicht an.“ Er beantragte den Freispruch von Wolfgang E. und die Übernahme der Prozesskosten von 100000 € durch die Landeskasse. „Damit kommen Sie bei Weitem nicht hin“, bemerkte die Vorsitzende zur genannten Summe. Das Urteil wird am Donnerstag, den 8.09.2005 um 14 Uhr verkündet. Es werden neben zahlreichen Medienvertreter und Zuschauern auch viele Mitglieder der beiden rivalisierenden Motorradclubs erwartet.
Nebenklage im Rockerprozess: Keine Notwehr, sondern Totschlag.
- Details
- Erstellt am Dienstag, 30. August 2005 02:00
Voraussichtlich noch zwei Prozesstage bis zum Urteil
„Nach dem von der Nebenklage festgestellten Sachverhalt sind Sie ein Totschläger, Herr E.“ Mit diesen Worten begann die Vertreterin der Nebenklage im Rockerprozess das letzte von insgesamt 5 Plädoyers der Anklageseite und fasste damit sowohl die Auffassung der Staatsanwaltschaft und die ihrer Kollegen zusammen. Wie diese, kam auch Rechtsanwältin Goldkamp-Abraham zu dem Schluss, dass MC Bandidos Präsident, Wolfgang E. aus Wallenhorst in der Nacht des 16.07.04 nicht aus Notwehr die tödlichen Schüsse auf das Mitglied des rivalisierenden MC Outlaws abgegeben hat. Der Angeklagte musste sich zahlreiche Fragen zu seinen sich ändernden Darstellungen des Sachverhaltes in den Vernehmungen und in der Hauptverhandlung gefallen lassen. Warum lag eine geladene Schusswaffe griffbereit in seinem Wohnzimmer? Antwort der Nebenklage: Weil E. nach einer Provokation der Outlaws durch die Bandidos mit einem Angriff rechnete. Dieser fand wie erwartet statt. Vier Outlaws trommelten gegen die Haustür und brachten ihren Aufkleber an. Und weiter? Warum schützte er seine Familie nicht, wie er angeblich vor hatte, in dem er im Hause blieb und die Polizei oder seine Clubmitglieder verständigte? Nebenklage: Weil er zum Angriff übergehen wollte. Warum ließ Wolfgang E. die Haustür offen und verhinderte nicht, dass sein Sohn ihm folgte, wenn ihm der Schutz der Familie so wichtig war? Warum folgte er den sich bereits auf dem Rückzug befindlichen Outlaws? Die Antwort der Nebenklageverteter: Er wusste, dass diese keine Schusswaffen hatten und suchte die Eskalation. Am Ende der kleinen Stichstrasse vor seinem Haus traf er auf Willi B., der ihn angeblich plötzlich mit einem Baseballschläger angriff. Die Nebenklage bezeichnet diese Version als „lebensfremd“. Willi B. habe nach einem bereits zuvor abgegebenen „Warnschuss“ gewusst, das Wolfgang E. bewaffnet war. Wenn er aber, wie von E. behauptet, versucht habe ihn mit seinem Baseballschläger zu treffen, dann nur in Notwehr, weil er versuchen wollte E. die Waffe aus der Hand zu schlagen. Dazu sei es aber nicht gekommen, da ihn bereits ein Schuss getroffen habe. Schon nach kurzer Zeit sei Willi B. kampfunfähig gewesen. Ein Gerangel, so wie der Angeklagte angegeben hat, könne es nicht gegeben haben. Dieses sei durch eine Zeugenaussage belegt. Außerdem hatte sein Sohn geschildert, er habe dem noch stehenden Willi B. einen Tritt versetzt. Folglich müsste er bei der Schussabgabe in unmittelbarer Nähe gewesen sein und anders als angegeben, etwas mehr mitbekommen haben, als er berichtete. Das Nachttatverhalten von Wolfgang E. bestärkt die Nebenkläger in ihrer Auffassung, dass es sich weder um Notwehr und auch nicht um einen minderschweren Fall von Totschlag gehandelt habe. Warum verschwand die Waffe und tauchte später wieder - allerdings ohne Magazin - auf? Warum erfolgte ein Notruf bei der Polizei, ohne zu erwähnen, dass vor der Tür ein schwerverletzter Mann liegt? Auf diese und weitere Fragen werden die Verteidiger in ihren Plädoyers am 1.09.05 gute Antworten finden müssen, wenn sie, wie sich abzeichnet, weiterhin von einer Notwehrlage ihrer Mandanten ausgehen.
Plädoyers im Rockerprozess: Haft für den Präsidenten und Geldstrafe für den Sohn?
- Details
- Erstellt am Dienstag, 23. August 2005 02:00
Stufenweise Eskalation um Vereinsheim führte zum Tod eines Menschen
Totschlag ja. Notwehr nein. Zu diesem Ergebnis kamen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der erste Vertreter der Nebenklage in ihren Plädoyers im Rockerprozess, der seit Januar dieses Jahres das Landgericht Osnabrück beschäftigt. Abweichend aber die rechtliche Würdigung: Die Staatsanwaltschaft forderte 5 Jahre und 8 Monate für den Präsidenten des MC Bandidos. Nebenklagevertreter Klaus Rüther sah keinen Ansatzpunkt für einen minder schweren Fall und forderte die Anwendung des Normalstrafrahmens. Übersetzt: 7 bis 10 Jahre Haft. Für den mitangeklagte Sohn des Rockerpräsidenten aus Wallenhorst soll eine Geldstrafe von 3000 Euro verhängt werden.
Beide Plädoyers fassten noch einmal die Entwicklung des Streites um die Neugründung eines Clubheimes des MC Outlaws zusammen. Dieses stellte für den bereits ansässigen MC Bandidos eine Regelverletzung da, die entsprechende Gegenreaktionen provozierte. Erst traf man sich friedlich in einer Gaststätte, allerdings ohne Einigung. Zahlreiche Drohanrufe und SMS stellten die zweite Stufe des eskalierenden Konfliktes dar. Der Nebenklagevertreter zitierte aus dem Regelwerk der weltweit operierenden Motorradclubs, die sich als Bruderschaften verstehen. Demnach wird ein Zurückweichen als Schwäche angesehen, der Gewaltandrohung muss, dem verqueren Denken der MCs folgend, die Gewaltanwendung folgen. Nach einem „Satz warmer Ohren“ wird dann zu härteren Mitteln gegriffen: Baseballschläger, Brandanschläge bis hin zum tödlichen Schusswaffeneinsatz. So geschehen in Osnabrück im Juni und Juli 2004. Nachdem ein Firmenfahrzeug des Rockerpräsidenten angezündet worden war, überfielen Bandidos das vermeintliche Vereinsheim der Outlaws an der Rheinstrasse. Eine Person würde verprügelt, mit orangener Farbe eingesprüht, es fielen zum ersten Mal Schüsse. Kurz darauf wurde der Sohn des MC Bandidos Chefs bedroht, worauf ein Pflasterstein durch das Fenster des Clubheims der Outlaws flog. Folge: Das Privatfahrzeug des Wallenhorsters wurde mit Buttersäure besprüht. Die Bandidos machten daraufhin ihren Revieranspruch geltend, in dem sie einen Clubaufkleber an einem Privathaus eines Outlawsmitgliedes anbrachten. In Folge dieser „Provokation“ rotteten sich vier Outlaws in der Nacht des 16.07.04 zusammen, um dem Rockerpräsidenten einen „Denkzettel“ zu verpassen. Bewaffnet mit Baseballschlägern und Axtstilen tauchten sie vor seinem Privathaus auf, traten gegen die Tür, brachten ihrerseits einen Aufkleber an und entfernten sich. Mit einem klaren „Angriffswillen“, so Rechtsanwalt Rüther, verließ darauf hin der Rockerpräsident seinen geschützten häuslichen Bereich, folgte den vier Outlaws und traf dann auf Willi B. den er mit zwei gezielten Schüssen lebensgefährlich verletzte. Sein Opfer starb vermutlich kurz darauf in einem Fahrzeug, mit dem in seine Kumpanen in ein Krankenhaus brachten. Die Tatsache, dass der Rockerpräsidenten zuließ das sein Sohn ihm folgte und durch Tritte und mit einem Axtstil zusätzlich das Opfer traktierte, ist für Rüther Beleg dafür, dass die Behauptung, er habe seine Familie schützen wollen, vorgeschoben ist. Die Verhandlung wird am kommenden Montag, 28.08. um 9 Uhr mit den Plädoyers der weiteren Nebenklagevertretern fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 8. September geplant. Voraussichtlich wird der Sitzungssaal dann wieder voller Mitglieder der beiden konkurrierenden Motorradclubs aus ganz Deutschland sein.
Gutachter im Rockerprozess: Jugendstrafrecht für Boris E.
- Details
- Erstellt am Freitag, 01. Juli 2005 02:00
Sohn des Rockerpräsidenten ist ein ganz normaler Jugendlicher
Keine Überraschung brachte das Gutachten des Psychiaters, der Boris E. in zwei mehrstündigen Gesprächen befragt hatte und auch während der gesamten Hauptverhandlung anwesend war. Zurückhaltend, wortkarg, phasenweise unsicher sei der Sohn des Rockerpräsidenten. Vater und Sohn müssen sich vor dem Landgericht wegen tödlicher Schüsse und Schläge verantworten, in deren Folge Willi B. verstarb. Der Eindruck den Boris E. im Verlauf der Verhandlung gemacht hatte, wurde durch den Gutachter bestätigt: Boris E. ist ein ganz normaler Zwanzigjähriger, der gerne Motorrad fährt und eine starke Bindung ans Elternhaus hat. Es liegen laut Gutachter keine Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit vor. Allerdings sei Boris E. ein Jugendlicher im Sinne des Gesetzes und daher nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, ist nach der bisherigen Beweisaufnahme fraglich.
Punktsieg für die Verteidigung im Rockerprozess?
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 23. Juni 2005 02:00
Fehlerhafte Polizeiskizze wird korrigiert
Die Eltern des getöteten Willi B. verließen den Sitzungssaal, bevor der Gerichtsmediziner die Ergebnisse seiner Untersuchungen im Prozess gegen den Rockerpräsidenten Wolfgang E. und seinen Sohn Boris im Landgericht Osnabrück vorstellte. Die beiden sind angeklagt, das Mitglied des konkurrierenden Motorradclubs Outlaws, Willi B. durch Schüsse und Schläge mit einem Baseballschläger in der Nacht des 16.07.04 in Wallenhorst getötet zu haben. Für die Verteidiger steht fest: Die Versionen ihrer Mandanten, werden durch die Erkenntnisse der Mediziners nicht widerlegt. Tödlich war ein Schuss, der das Opfer im vorderen Rumpf traf und im unteren Rückenbereich wieder austrat. Dabei wurde die Leber verletzt und ein Lendenwirbel zertrümmert. Willi B. verblutete innerlich schon nach kurzer Zeit. Ein weiterer Schuss durchschlug seinen rechten Oberarm. Außerdem stellte der Mediziner zahlreiche weitere Verletzungen fest, die durch stumpfe Gewalteinwirkungen entstanden sind. Über die Herkunft der schweren Verletzung auf der Oberseite des Kopfes konnte er keine genauen Angaben machen. Sie wäre aber, da war er sich sicher, nicht lebensbedrohlich gewesen. Das entlastet den mitangeklagten Sohn Boris des MC Bandidoschefs, Wolfgang E. Dieser war noch am Tattag in der Gerichtsmedizin untersucht worden. Er wies lediglich leichte Verletzungen an der Unterlippe auf, die sowohl von einem Faustschlag, wie auch von dem Axtstil, den Willi B. bei sich führte stammen konnten. Punktsieg also für die Verteidigung? Nicht ganz, denn die hartnäckigen Vertreter der Nebenklage sehen sich durch die aufgetauchten TV-Bilder von Nordwest-TV in ihrer Sicht der Ereignisse bestärkt. Diese zeigen, dass in der Tatnacht zwei weitere Fahrzeuge in der kleinen Stichstrasse vor dem Hause der E. standen, die dem Opfer die Sicht auf den schussbereit herannahenden Wolfgang E. genommen haben sollen.
Nachdem dieser vor seinem Haus schon einen Schuss abgegeben habe, mußte Willi B., so Rüther, davon ausgegehen, das er schiessen würde, als er plötzlich vor ihm stand. „Willi B. hatte nur die Möglichkeit sich hiergegen zu verteidigen,“ so Rüther in seiner Stellungnahme, denn er, und nicht der Schütze, habe sich in einer Notwehrlage befunden. Er stellte daher den Antrag die fehlerhafte Polizeiskizze den tatsächlichen Verhältnissen in der Tatnacht anzupassen.
Rockerprozess: Urteil am 12. September?
- Details
- Erstellt am Dienstag, 28. Juni 2005 02:00
Mangelhafte Ausstattung des Landgerichts macht „Diebstahl“ durch Richterin notwendig
Seit Anfang dieses Jahres müssen sich MC Bandidos Präsident, Wolfgang E. und sein Sohn Boris aus Wallenhorst vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen in der Nacht des 16.07.2004 das Mitglied des Motorradclubs Outlaws,Willi B. durch Schüsse und Schläge tödlich verletzt haben. Jetzt steht fest: Am 12. September soll das Urteil verkündet werden. Aus Sicht der Verteidigung wäre das auch eher möglich gewesen: Freispruch wegen Notwehr. Doch die Hartnäckigkeit der vier Rechtsanwälte der Nebenklage ließ das bisher nicht zu. Sie stellten zahlreiche Beweisanträge, die das Ziel haben, zu belegen, dass der Rockerpräsident nicht aus Notwehr handelte. So kam es am vergangenen Prozesstag zu der kuriosen Situation, dass mit Hilfe eines CD-Players, den die Vorsitzende des Landgerichts aus dem Kinderzimmer ihres Sohnes „entwendet“ hat, erneut vier Versionen der Notfallmeldung aus der Tatnacht abgespielt wurden. Spezialisten des Bundeskriminalamtes hatten versucht durch Rauschpegelveränderungen ein Hintergrundgespräch hörbar werden zu lassen. Während sein Sohn Boris der Polizei den nächtlichen Überfall durch „drei Affen mit Kanonen, die noch vor der Haustür sind“ meldet, brüllt der Rockerpräsident im Hintergrund seine Frau an: „Geh nach oben!“ Danach ruft er per Handy ein Clubmitglied an, von dem nur Satzfetzen zu verstehen sind: „...die waren hier, die Sch----köppe!.........Wo warst Du!?“ Für die Nebenklage sind diese Worte ein Beleg dafür, das Wolfgang E. und seine Clubkollegen mit einem Angriff gerechnet hatten und Gegenwehr organisiert war. Diese Theorie stellte Wolfgang E. als völlig unhaltbar hin: „Wenn das so gewesen wäre, hätten die beiden Member (Mitglieder des MC) nicht vor der Tür, sondern bei mir im Wohnzimmer gewartet. Selbst wenn sie draußen hätten warten sollen und ihren Posten verlassen hätten, würden sie heute keine Clubkleidung mehr tragen.“
Nachdem anschließend der 20-jährige Boris E. seinen Werdegang geschildert hatte, berichtete ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe von seinen Gesprächen mit ihm, einem Lehrer und einem Ausbildungsleiter. Danach ist Boris E. ein ruhiger, nicht aggressiver Mensch, kollegial, hilfsbereit und zuverlässig. Seinen Ausbildungsplatz hat er trotz der schweren Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, behalten. Für Boris E. ist sein Vater ein Vorbild. Mit 21 will auch er die Mitgliedschaft beim MC Bandidos beantragen. Das notwendige Vehikel dafür hat er schon: Die alte Harley Davidson seines Vaters.
Der Prozess wird am Freitag, 1.07.05 um 10:30 Uhr fortgesetzt. Dann wird der psychiatrische Gutachter zu Wort kommen.
Viel Leerlauf im Rockerprozess.
- Details
- Erstellt am Freitag, 10. Juni 2005 02:00
Verteidigung: „Hohe Kosten durch überflüssigen Prozesstag.“
Ein weiterer Prozesstag im Rockerprozess: Die bisher fehlerhafte Tatortskizze liegt in berichtigter Form vor. Nachdem diese begutachtet worden war, stellte die Nebenklage erneut den Antrag noch einmal den vom BKA ausgewerteten Notrufmitschnitt der Tatnacht zu hören, um zu klären, wer wann was gesagt hat. Auf völliges Unverständnis, nicht nur in der Zuhörerschaft, sondern auch der Verteidigung, stieß der Antrag der Staatsanwaltschaft, das T-Shirt des Tatopfers Willi B., der vom Hauptangeklagten Wolfgang B. durch zwei Schüsse tödlich verletzt wurde, in Augenschein zu nehmen. Selbst der eigens herbeizitierte Gerichtsmediziner konnte keine Aussage darüber machen, warum im Vorderteil ein Einschussloch, aber im Rückenteil keines zu finden ist: „Vielleicht ist es hochgerutscht.“ Beim Verteidiger des mitangeklagten Sohnes von Wolfgang E., Boris stossen die zahlreichen Beweisanträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zunehmend auf Unverständnis:“Dieser Prozesstag war völlig überflüssig, aber er verursacht hohe Kosten.“ Nach Schätzungen eines Insiders belaufen sich diese auf cirka 2500 bis 3000 €. Hinzu kommen die Kosten für die aufwendigen Sicherheitsmassnahmen der Polizei.