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Aussageverweigerungen – Sind die MC Outlaws eine kriminelle Vereinigung?

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Erstellt am Dienstag, 25. Januar 2005 01:00

Vollmond – Ortstermin wurde wegen falscher Lichtverhältnisse abgesagt

Juristische Geplänkel prägten den 5ten Verhandlungstag im Totschlagsprozess gegen Wolfgang E. und seinen Sohn Boris aus Wallenhorst.

Wieder starke Sicherheitsmassnahmen im Landgericht Osnabrück. Grund: 50% der Zuschauer im vollbesetzten Gerichtssaal waren eigens angereiste Mitglieder des MC Bandidos, dieses mal hauptsächlich aus Bremen. Drei Rocker des rivalisierenden MC Outlaws sollten zu den Ereignissen in der Tatnacht gehört werden. Doch dazu kam es nur in einem Falle. Zu Beginn der Verhandlung stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, weil die Gefahr bestünde, daß eine öffentliche Aussage wegen des vereinsinternen „Schweigegelübdes“ zu einer Aussageverweigerung führen würde. Der Antrag wurde nach einer Verhandlungspause vom Gericht abgelehnt. Eine weitere Unterbrechung des Prozesses wurde notwendig, weil der Rechtsbeistand eines Zeugen das Recht auf Aussageverweigerung beantragte. Gegen seinen Mandanten werde wegen des Verdachtes auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft konnte hierzu keine präzisen Angaben machen, so daß ein Telefongespräch mit dem Oberlandesgericht in Oldenburg notwendig wurde. Die Vorsitzende karikierte die eingetretene Situation und fragte den vor ihr sitzenden Zeugen: „Und? Wie geht es Ihnen denn heute so?“ Sie hätte den 31-jährigen Karl C. aus Löhne gerne zu den näheren Tatumstände in der Nacht des 16.7.2004 in Wallenhorst befragt. Doch das durfte sie nicht, denn sie wollte keinen Revisionsgrund herbeiführen. Ein weiteres Mitglied der Outlaws verweigerte danach ebenso die Aussage. Auch er war, wie der dritte Zeuge in der Nacht in Wallenhorst zugegen, als ihr Clubmitglied Willi B. vom Präsidenten der Bandidos Os. durch Schüsse so schwer verletzt wurde, dass er später starb.

„Er war mein bester Freund“, leitete Eckhard B. (33) aus Löhne seine Aussage ein. Er hatte erklärt zu den Vorgängen in der Tatnacht eine Aussage zu machen. Über seine Mitgliedschaft bei den MC Outlaws wolle er allerdings nicht sagen. Seine Angaben blieben vage. Immer wieder sagte er:„Ich kann mich nicht erinnern.“ Vier Outlaws seien in der Nacht mit einem PKW-Kombi nach Wallenhorst gefahren. Wer wo in wessen Auto gesessen habe, weiß er angeblich nicht mehr. Er weiß auch nicht mehr, wo er gestanden habe als Willi B. verletzt wurde. „Ich habe nur noch dieses eine Bild vor Augen, was mich seitdem quält.“ Danach habe Wolfgang B. mit einer Waffe auf den regungslos am Boden liegenden Willi B. gezielt und Boris B. mit einem Baseballschläger auf dessen Kopf eingeschlagen. Nachdem die beiden weg waren, habe man den Verletzten auf die Ladefläche des PKW-Kombis verfrachtet und zu einem Krankenhaus (Paracelsus Klinik, Red.) gebracht. Dort habe man ihn im Eingangsbereich niedergelegt und einer Krankenschwester zugerufen: „Schussverletzung“. Dann habe man sich entfernt. „Warum sind sie dann weggefahren? Es war doch Ihr bester Freund,“ so die Vorsitzende Richterin. „Ich konnte ihm doch sowieso nicht helfen“, antwortete der Zeuge ausweichend auf die berechtigte Frage.

Der für gestern Abend angesetzte Ortstermin am Tatort in Wallenhorst wurde verschoben. Vollmond in Kombination mit Schnee liefern andere Lichtverhältnisse als in der Tatnacht. Ein Blick in einen Mondkalender hätte diese Prognose allerdings schon früher zugelassen.

„Ich wollte meinem Vater helfen“ – Sohn des MC Bandidos Präsidenten sagt aus

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Erstellt am Freitag, 21. Januar 2005 01:00

Zwei weitere Verhandlungstage im Totschlagsprozess ließen Gewaltbereitschaft der Rocker deutlich werden

Stück für Stück bringt jede neue Zeugenaussage Licht ins Dunkel um die Ereignisse der Nacht, die zum Tode des Mitgliedes der MC Outlaws, Willi B. führten. In der vergangenen Woche machte der ebenfalls beschuldigte Sohn des Hauptangeklagten Wolfgang B. aus Wallenhorst seine Aussage. Beiden wird vorgeworfen in der Nacht des 16.07.2004 vor ihrem Wohnhaus in Wallenhorst ihr Opfer durch Schüsse und Schläge zu Tode gebracht zu haben.

Der 19-jährige Boris B. ist sehr gefasst, als er vor dem LG Osnabrück seine Schilderung des Tathergangs präsentiert. Stockend erzählt er, daß er ein Supporter (Unterstützer) des MC Bandidos gewesen sei. Sein Vater, Präsident des Motorradclubs, habe ihm in Aussicht gestellt mit 21 Jahren ein Vollmitglied zu werden und seine zweite Harley Davidson zu übernehmen. Von den Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Neugründung einer Abteilung der Outlaws in Osnabrück habe er wenig gewusst. Nur einmal sei er Zeuge einer telefonischen Bedrohung gewesen. Er bestätigt den steigenden Alkoholkonsum seines Vaters. Auch in der Tatnacht habe er mit seinem Vater getrunken, sei dann aber um 24 Uhr ins Bett gegangen. Sein Vater sei wach geblieben. Ein starkes Bollern an der Tür habe ihn um 2:30 Uhr geweckt. Nachdem er sich angezogen habe, sei er an der Eingangstür auf seinen Vater getroffen. Vor der Tür habe dieser einen Schuss abgegeben und sein dann zur Einmündung der Stichstrasse ihres Wohnhauses gelaufen. Dort sei sein Vater von einem Unbekannten mit einem Gegenstand angegriffen worden. „Ich wollte meinem Vater helfen“, begründete er die Tritte gegen Willi B., den er nicht kannte. „Ich habe nix in den Händen gehabt“, versuchte Boris B. den Vorwurf, er habe mit einem Baseballschläger benutzt, zu entkräften.

Seine Mutter, die im Anschluss an die Aussage ihres Sohnes als Zeugin vernommen wurde, schilderte ihren Sohn als schüchtern, wortkarg und zurückhalten. Seit 25 Jahren sei sie mit Wolfgang B. liiert und habe auch am Vereinsleben des Motorradclubs Bandidos teilgenommen. Von Spannungen zwischen dem MC Outlaws und dem Club, dessen Präsident ihr Mann gewesen sei, haben sie nichts mitbekommen. Ihr Mann habe im Vorfeld der Tat nicht nur mehr getrunken, er habe auch Psychopharmaka genommen. Er sei von Panikattacken gequält worden. Einmal habe man deshalb fluchtartig ein Lokal verlassen müssen. In der Tatnacht sei auch sie von einem beängstigenden Scheppern geweckt worden. Als sie vom Schlafzimmer aus kommend im Eingangsbereich des Hauses auf ihren Mann traf, sei sie von diesem lautstark veranlasst worden wieder nach oben zu gehen. Niemand habe ihr etwas vom Tatgeschehen erzählt. Erst von den Verteidigern ihrer Angehörigen habe sie Näheres gehört. Die Vorsitzende des Gerichts mag dieser Aussage nicht so recht Glauben schenken, denn ihr ist bekannt, dass Bandidos seit der Tatnacht im Hause Ebert zum Schutz übernachten. Sie kann sich nicht vorstellen, daß man nicht über die Ereignisse spricht.

Mit teilweise tränenerstickter Stimme machte anschließend die Lebensgefährtin des Opfers ihre Aussage. Die Angeklagten waren auf Antrag von ihr von der Verhandlung ausgeschlossen, da sie der psychischen Belastung angesichts einer Konfrontation mit den Beiden nicht gewachsen sei. Seit 2001 sei sie mit Willi B. befreundet gewesen, sie schildert ihn als ruhig und gelassen. Dann berichtet sie von einem Überfall am 24.6.2004 auf das neue Vereinsheim des MC Outlaws an der Rheinstrasse, Os. Dort sei sie Zeuge gewesen, wie plötzlich drei vollbesetzte Fahrzeuge mit Mindener Kennzeichen aufgetaucht seien. Die vermummten Insassen hätten das Inventar des Clubcenters zerstört und ein Mitglied der Outlaws zusammengeschlagen und mit orangener Farbe besprüht. Die Farbe der Bandidos. In der Tatnacht, 15/16.7.2004 habe Willi B. nach einem Anruf die gemeinsame Wohnung in Wersen verlassen und sei einem Mitglied des MC Outlaws zu Hilfe geeilt, vor dessen Haus sich Bandidos aufhielten. Erst am folgenden Morgen habe sie vom Tode ihres Lebensgefährten von der Kripo in der Paracelsus Klinik erfahren.

Am Donnerstag der vergangenen Woche wurde deutlich, wie gewalttätig Mitglieder des MC Outlaws sein können. Ein Polizeibeamter aus Herford schilderte die näheren Umstände einer Prügelorgie in Löhne am 3 Oktober 2004 an der zwei Rocker beteiligt war, die auch in Todesnacht in Wallenhorst zugegen waren. Von acht Outlaws sei vor einer Gaststätte ein wehrloses Opfer halbtot geschlagen worden, dabei sei auch ein Baseballschläger benutzt worden.

Anschließend machte die sichtlich eingeschüchterte Ehefrau eines EX-MC Outlaws Mitgliedes ihre Aussage. Vor ihrem Wohnhaus hatten sich in der Tatnacht Bandidos versammelt. In einer telefonischen Rundrufaktion seien dann Mitglieder der Outlaws zu Hilfe gerufen worden. Die zögerlichen und widersprüchlichen Aussagen der Zeugin brachte die Vorsitzende des LG Osnabrücks in Rage: Sie wies die 41-Jährige auf ihre Wahrheitspflicht hin. In der Tatnacht haben vier Outlaws ihre Wohnung verlassen, darunter sei allerdings nicht ihr Mann gewesen. Wenige Stunden später seien drei Männer deprimiert zurückgekommen, Willi. B. habe gefehlt. Dieser sei, so habe sie erfahren, angeschossen worden.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag u.a. mit einem Ortstermin fortgesetzt.

Schöffe erlitt Herzinfarkt – Rockerprozess begann noch mal

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Erstellt am Freitag, 14. Januar 2005 01:00

 

Rockerchef sagt aus – Massive Bedrohungen und Anschläge im Vorfeld der Tat.

Wiederum verzögerte sich die Fortsetzung des Rockerprozesses wegen Totschlags vor dem LG Osnabrück um eine Stunde. Diesmal waren aber nicht nur die umfangreichen Sicherheitskontrollen vor und im Gericht Ursache der Verzögerung. Ein Schöffe war am Vorabend mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert worden. „Vielleicht hat er den Stress im Zusammenhang mit diesem Prozess nicht ertragen,“ mutmaßte Jens Meggers, der Verteidiger des Hauptangeklagten Wolfgang E. aus Wallenhorst. Der Schöffe sei einer Jugendkammer beigeordnet worden und „habe wohl nicht geahnt, welcher Rummel angesichts dieses Prozesses auf ihn zukommen“. Das der Prozess vor einem Jugendgericht stattfindet, liegt am Alter des zweiten Angeklagten, Boris E., der zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war. Ihm und seinem Vater wird vorgeworfen im Juli 2004 einen Totschlag, bzw. einen versuchten Totschlag begangen zu haben.

Die Erkrankung des Schöffen hatte zur Folge, daß der Prozess formal neu beginnen mußte – mit zwei neuen Schöffen, die von ihren Arbeitsplätzen eilends herbei gebracht wurden.

Die Aussage des Präsidenten des Bandidos OS stand im Mittelpunkt des Tages. Vor vollbesetztem Gerichtssaal berichtete er von seinen Leben und schließlich von den Ereignissen in der Nacht des 16.7.2004 vor seinem Wohnhaus in Wallenhorst. Wiederum bestand das Publikum zur Hälfte aus Bandidos. Diesmal vornehmlich aus Dortmund, aber auch aus Schweden waren sie eigens angereist, um ihrem Clubmitglied mentalen Beistand zu leisten. Diese Unterstützung ist Teil des Regelwerks des Motorradclubs (MC), der weltweit organisiert ist.

Bereitwillig gab der 45-jährige Rockerpräsident Auskunft über einzelne Begrifflichkeiten. Nach einer „hang around time“ (eine Art Probezeit) in der man „supporter“ (Unterstützer) der Bandidos ist, erlangt man eine Anwartschaft (prospector) um zu einem Full Member (Vollmitglied) zu werden. Danach ist man ein „Einprozenter“, sichbar an den Aufnähern auf der Lederweste des Mitgliedes, welches jeweils einem Chapter (örtliche Untergruppe) zugeordnet ist.  Die Gründung eines solchen Chapters (inklusive eines Vereinsheimes) durch den ebenfalls weltweit operierenden MC-Outlaws, bildet den Hintergrund der tödlichen Auseinandersetzung.

Eigentlich habe man mit den Outlaws ein entspanntes Verhältnis gehabt; man habe sogar miteinander gefeiert, gab der Angeklagte an. Allerdings habe man es nicht so gerne gesehen, daß die Outlaws sich in Osnabrück niederlassen wollten. Doch genau das geschah. Eine Regelverletzung? Offensichtlich spitzte sich die Auseinandersetzung in den Monaten vor der Tat kontinuierlich zu. Wolfgang B. war als Präsident die Zielscheibe von massiven Bedrohungen und Anschlägen. Er erhielt mehrere Drohanrufe, auf seinen LKW wurde ein Brandanschlag und auf seinen PKW ein Säureanschlag verübt. Sein Wohnhaus wurde nachts mit Gegenständen beworfen und sein Sohn wurde verbal bedroht, weil er ein „Supporter T-Shirt“ trug. Die Angaben wurden vom Angeklagten teilweise frei und ruhig vorgetragen. Erst auf sachliche Nachfragen der Staatsanwaltschaft reagiert er gereizt.

Am Vorabend der Tat seien zwei Pkws mit jeweils drei Bandidos in Osnabrück unterwegs gewesen, um an mehreren Standorten zu prüfen, ob ein Chapter der Outlaws gegründet worden war. In der Dodesheide wurde man fündig. An einem Privathaus „pappte ein fetter Aufkleber“ der Konkurrenten. Das war zuviel. „Es war bestimmt nicht schlau“, bemerkte Wolfgang B. zu der Provokation diesen Aufkleber durch einen eigenen unsichtbar zu machen. Nachdem er von der nächtlichen Aktion heimgekehrt war, widmete er sich zuerst mit seinem Sohn, dann alleine, ausgiebig verschiedenen alkoholischen Getränken. Dazu kam eine „Tüte Cannabis“. Ob er ahnte, daß es zu einer Gegenreaktion der Outlaws kommen würde, ließ der Angeklagte offen. Jedenfalls hielt er eine scharfe Waffe griffbereit. Um 2.30 Uhr habe es dann mehrmals mächtig an seiner Tür gescheppert. „Ich bekam tierische Angst, weil ich vermutete jemand wolle ins Haus einbrechen.“ Auch aus Sorge um seine Familie, sei er dann vor die Tür getreten und habe einen Warnschuss abgegeben. An der Tür pappte die „Duftmarke“ der Outlaws, eine Aufkleber. Er sei dann bis zur Einmündung der Stichstrasse gegangen und sei dort unvermittelt angegriffen worden. „Jemand sprang mit einem erhobenen Axtstil auf mich zu, ich habe dann sofort geschossen.“ Dieser Schuss sei ungezielt abgegeben worden. Danach kam es zu einer Rangelei an der auch Boris E. der Sohn des Rockerchefs teilnahm. Als der Angreifer bewegungsunfähig auf dem Boden lag, seien beide ins Haus gelaufen, weil weitere Personen entdeckt wurden. Erst jetzt wurde die Polizei verständigt.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann wird Boris E. seine Aussage machen.

Hohe Sicherheitsstufe bei Rockerprozess vor LG Osnabrück

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Erstellt am Dienstag, 11. Januar 2005 01:00

Vater und Sohn aus Wallenhorst wegen Totschlags angeklagt

Nur jeweils einen Kugelschreiber durften Pressevertreter nach der Leibesvisitation vor dem Saal 272 im Landgericht gestern behalten. Die umfangreichen Sicherheitsmassnahmen trafen alle Besucher des Auftaktes zu einem Prozess gegen zwei Wallenhorster Mitglieder des Motorradclubs Bandidos. Dem Präsidenten des Clubs Wolfgang E. und seinem Sohn Boris werden Totschlag, bzw. versuchter Totschlag zur Last gelegt. Das gesamte Justizgebäude am Neumarkt wurde von starken Polizeikräften bewacht. Nach einer ersten Eingangskontrolle fand vor dem Gerichtssaal eine peinlich genaue Untersuchung auf Waffen statt. Der Prozessbeginn verzögerte sich deshalb um eine Stunde. Auch 22 Bandidos und 7 Mitglieder des konkurrierenden Motorradclubs Outlaws hatten sich in Clubbekleidung eingetroffen. Einige waren aus dem Ruhrgebiet angereist, um dem Prozess beizuwohnen.

Streitigkeiten zwischen den Clubs hatten vermutlich im Juli 2004 zu dem Tötungsdelikt geführt. Dabei soll der 45-jährige Hauptangeklagte Wolfgang E. das Mitglied der Outlaws, Wilhelm B., nachts in der Nähe seines Wohnhauses in Wallenhorst mit zwei Schüssen tödlich verletzt haben. Sein zur Tatzeit 19 Jahre alter Sohn habe, laut Anklage, auf das bereits schwer verletzte Opfer mit einem Baseballschläger eingeschlagen und dem Wehrlosen großflächige Kopfverletzungen beigebracht.

Neben der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft beherrschten prozessuale Dinge den ersten Prozesstag. 10 Tage sind bereits für den Prozess festgelegt; weitere werden erforderlich, wenn alle 31 geladenen Zeugen wirklich aussagen. Das jedoch ist fraglich. Die Motorradgangs haben eigene Regeln und die beinhalten u.a. auch Schweigegelöbnisse.

Der Prozess wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt. Die Anwälte der Beschuldigten gaben an, daß beide aussagen werden.

Ferngesteuert: Von Arabella Kiesbauer zum Handtaschenraub gezwungen.

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Erstellt am Mittwoch, 15. Dezember 2004 01:00

Landgericht Osnabrück: Botschaft der USA soll informiert werden

Wild gestikulierend redete 28-jährigen Gökhan R. bis kurz vor Verhandlungsbeginn auf seinen Anwalt ein und versuchte ihm seine Sicht der Sachverhalte zu vermitteln, die zur Verhandlung vor dem LG Osnabrück anstanden.

Weiterlesen: Ferngesteuert: Von Arabella Kiesbauer zum...

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